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Ausdruck vom 24.03.2023 - nicht offiziell

1.1 Einleitung und Änderungsverzeichnis

Version 2.1 vom 24.05.2022 (Redaktionelle Korrekturen vom 24.05.2022)

Das vorliegende Network Statement (NWS) wird durch die Division Infrastruktur der Schweizerischen Bundesbahnen SBB für das eigene Streckennetz, aber auch dasjenige der Sensetalbahn AG und der Hafenbahn Schweiz AG – in der Folge Schienennetz [der SBB] genannt – veröffentlicht.

Das Schienennetz der SBB deckt rund 80 % des Normalspurnetzes der Schweiz ab. Im Internet ist eine Übersichtskarte aufgeschaltet.

Die Vergabe von Kapazitäten (Grund- und Zusatzleistungen) auf den interoperablen normalspurigen Schienennetzen inkl. Emmenbrücke–Lenzburg erfolgt durch die unabhängige Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS). Sie stellt zudem die diskriminierungsfreie Fahrplankonstruktion sicher. Die Inhalte der mit [TVS] ergänzten Überschriften und untergeordneter Ziffern werden von der Trassenvergabestelle verantwortet.

Der Aufbau der TVS ist zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Dokuments noch nicht abgeschlossen. Die geänderten Zuständigkeiten und neuen Prozesse werden weitere Anpassungen in diesem NWS zur Folge haben. TVS und ISB behalten sich deshalb vor, nach der Publikation dieses Dokuments ein entsprechend angepasstes NWS zu publizieren.

Änderungsverzeichnis (Änderungen gegenüber NWS 2022, Version 2.0 vom 10.12.2021)

Kapitel

Ziffer

Änderungen

Allgemein diverse
  • Anpassungen von Links auf den neuen Ablageort der Anhänge
  • Adresskorrekturen

Serviceeinrichtungen

 

7.3.3.6

7.3.5.6

7.3.10.4

 

Korrektur von falsch eingefügten Begrifflichkeiten


Änderungsverzeichnis (Änderungen gegenüber NWS 2022, Version 1.0 vom 02.09.2021)

Kapitel

Ziffer

Änderungen

Infrastruktur 2.3.2

Neue, generische Formulierung für Spurweite und Mindestradius

 

2.3.12.1

Die Strecke Sissach–Läufelfingen–Olten ist neu mit GSM-R versorgt

  2.4.4

Neuformulierung der Einschränkungen in Tunneln

 

2.6

Aktualisierung der Vorgaben zum Rückbau von Class-B Zugbeeinflussungssystemen auf Grenzbetriebsstrecken

  2.6

Aktualisierung des ETCS L2-Inbetriebnahmedatums der Zulaufstrecke Süd zum CBT

  2.6

Ergänzung des ETCS L2-Inbetriebsnahmedatums der Strecke Roche–Bex

Zugangsbedingungen 3.1

Zeitaufwand für den Erstzugang ergänzt.

 

3.3.2.1

Verweis auf die bestehende Regelung I-50124 (Verwendung der Debitorencodes)

  3.3.2.1

Erwähnung, dass Debitorencodes mittels Vollmacht an andere NeTS-Benutzer freigegeben werden können.

  3.4.1

Die Zulassung auf Grenzbetriebsstrecken wir neu in dieser übergreifenden Ziffer anstatt in 3.4.1.1.4 erwähnt.

  3.4.1.1.2

Ergänzung, nach welchen Vorgaben ETCS L2 Krypto-Keys zu beantragen sind.

  3.4.1.5.2

Neue Bestimmungen zur Schienenkopfkonditionierung

  3.4.1.7

Vereinfachung durch Überarbeitung der gesamten Ziffern zu Kommunikationseinrichtungen.

  3.4.5.2

Die Ziffer verweist neu zusätzlich auf die entsprechenden Regelungen.

Kapazitätszuweisung

4.2.2 / 4.5.1.2 / 4.5.2.2 / 4.5.3.2

Anpassung der Bestellverfahren an RNE-Wording und Korrektur der Grafik

  4.2.3

Richtigstellung, in welchen Bestellverfahren Trassenstudien durchgeführt werden können

  4.2.7 / 4.2.7.1

Präzisierung, dass die erforderlichen Angaben stellenweise über verschiedene Systeme eingeliefert werden müssen

  4.2.7.1

Aufnahme der Punkte Formationsgruppen im Güterverkehr und Geschwindigkeit

  4.2.7.1 / 4.2.8.1 / 4.7.2

Präzisierung, ob und welche Angaben zu Gefahrgut bei der Trassenbestellung geliefert werden müssen

  4.2.7.2

Die Herleitungen für die erforderlichen Angaben bei der Trassenbestellung sind neu in einem Anhang aufgeführt.

 

4.5.2.3

4.5.3.3

Im unterjährigen und kurzfristigen Fahrplan müssen beim Trassenantrag die Streckenöffnungszeiten beachtet werden.

Operative Bestimmungen 6.2.3

Langsamfahrstellen bei der SBB werden via E-Mail bekannt gegeben

  6.3.1

Präzisierung der Vermietung von Spezialarbeitsplätzen in den Betriebszentralen der SBB

  6.3.3.2

Die Version 2.0 des ICM Handbooks findet ebenfalls Anwendung.

Serviceeinrichtungen diverse Redaktionelle Überarbeitung des gesamten Kapitels

 

Änderungsverzeichnis (Änderungen gegenüber NWS 2021)

Kapitel

Ziffer

Änderungen

Allgemein

diverse

Diverse redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen von Adressen, Datumsangaben, und Verweisen auf Gesetze, Normen und Vorschriften

 

Die Kapitelstruktur des Network Statements wurde, koordiniert durch RailNetEurope, gegenüber dem Vorjahr komplett überarbeitet. Zusammenfassung:

  • Reihenfolge der Kapitel «Zugangsbedingungen» und «Infrastruktur» wurde gegenseitig gewechselt.
  • «Leistungen» und «Entgelte» wurden zusammengefasst
  • Neues Kapitel «Operative Bestimmungen»
  • Neues Kapitel «Serviceeinrichtungen»
  • Neuanordnung diverser Unterziffern

1 Allgemeine Informationen

1.1

Neue Zuständigkeiten der Trassenvergabestelle TVS durch die Umsetzung der Gesetzesvorlange «Organisation der Bahninfrastruktur (OBI)». Kapitel und Ziffern unter der Verantwortung der TVS werden speziell gekennzeichnet.

 

1.3.3.2

Umbenennung der SKE in RailCom

 

1.4

Überblick über neue Kapitelstruktur. Diese zieht auch eine Umnummerierung der Anhänge mit sich.

2 Infrastruktur

2.3

Eine Übersicht über technische Gegebenheiten der Strecke kann im OneStopShop abgerufen werden.

 

2.3.12.2

Ziffer redaktionell verkürzt. Bestimmungen zur Gesprächsaufzeichnung sind in der I-50094 festgehalten.

 

2.3.13.1

Zugbeeinflussungssysteme und Zuständigkeiten auf Grenzbetriebsstrecken ausländischer Infrastrukturbetreiberinnen ergänzt.

 

2.6

Verweis auf BAV-Kommunikation zum Rückbau von Fremdsystemen der Zugbeeinflussung auf Grenzbetriebsstrecken ergänzt.

3 Zugangsbedingungen

3.2.3 und 3.2.4

Anerkennung von EU-Lizenzen und Single Safety Certificates ergänzt

 

3.3.2

Vertragsbestandteile der Netzzugangsvereinbarung den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

 

3.4.1

Cross Acceptance bei Schienenfahrzeugen hinzugefügt.

 

3.4.1.8

Neue Bestimmung zum Grenzwert Rad/Schiene-Kraftschluss

 

3.4.1.15

Neue Bestimmung zum Lärm abgestellter Fahrzeuge

 

3.4.3

Die Bestimmungen zu aussergewöhnlichen Sendungen wurden denjenigen der I-30111 angeglichen.

 

Präzisierung der Zuständigkeit für die Autorisierung zur Führung von aussergewöhnlichen Sendungen.

 

Die die Trassenbestellung betreffenden Aspekte werden neu in den Ziffern 4.7.1 und 4.5.3.4 geregelt.

4 Kapazitätszuweisung

diverse

Neunummerierung des gesamten Kapitels

 

4.2.7

Erforderliche Angaben an Bezeichnungen in NeTS angepasst sowie Herleitungen und Grundlagen für Grundleistungsanträge hinzugefügt.

 

4.5.1

Neuer NWS-Anhang 4.5 mit Bestellterminen

 

4.9

Neue Ziffer (inkl. Anhang 4.9) zu Timetabling and Capacity Redesign TTR

5 Leistungen und Preise

5.7

Erwähnung der IT-Anwendung EFA zur verursacherorientierten Erfassung von Verspätungen

6 Operative Bestimmungen

diverse

Neues Kapitel mit Inhalten aus bestehenden Ziffern

 

6.2.3

V-App als neue Möglichkeit, Vorschriften abzurufen

 

6.3.1

Neue Möglichkeit zur Miete von Spezial-Arbeitsplätzen in Betriebsgebäuden

7 Serviceeinrichtungen

diverse

Neues Kapitel mit Inhalten aus bestehenden Ziffern

Nächstes Kapitel: Zielsetzung des Network Statements