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Ausdruck vom 24.03.2023 - nicht offiziell

7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste

7.3.9.1 Allgemeine Informationen

Die Interventionsstandorte der ISB können im Rail Facilities Portal abgerufen werden.

7.3.9.2 Leistungsart

Die ISB bietet bei (Fahrzeug-)Störungen im Rahmen der Grundleistung Hilfestellung beim Räumen der Strecke bis zum nächsten betrieblich geeigneten Betriebspunkt. Darüber hinausgehende Leistungen gelten als Serviceleistung nach NZV, vgl. auch Ziffer 5.5.

7.3.9.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der Interventionsdienste kann dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.9.4 Preise

Die Preise für Interventionsleistungen richten sich nach den Bestimmungen der Betreiberin. Sie können dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.9.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen auf Strecken der ISB richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

Erfolgt die Leistungserbringung auf anderen Infrastrukturen (z.B. Anschlussgleise), gelten lokale Bestimmungen.

7.3.9.6 Kapazitätszuweisung

Die Kapazitätszuweisung im Rahmen der Grundleistung erfolgt durch die ISB auf Grundlage von Art. 14 NZV (Weisungsrecht).

Die Kapazitätszuweisung von Serviceleistungen richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen im Rail Facilities Portal.

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