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Ausdruck vom 24.03.2023 - nicht offiziell

7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen

7.3.7.1 Allgemeine Informationen

Einzelne Abstellgleise gemäss Ziffer 7.3.5 verfügen über weitere technische Einrichtungen. Dazu gehören Vorbremsanlagen, die Versorgung mit Wasser und Strom (Vorheizen/Vorkühlen) sowie die Entsorgung von Abfällen, Fäkalien und Gebrauchtwasser. Die genauen Standorte dieser Einrichtungen können beim Ansprechpartner gemäss Adressenverzeichnis angefragt werden.

7.3.7.2 Leistungsart

Die Nutzung von technischen Einrichtungen in Abstellgleisen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.7.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der sonstigen technischen Einrichtungen kann bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.7.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Zusatzleistungen zur Anwendung.

7.3.7.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.7.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung von sonstigen technischen Einrichtungen auf Abstellgleisen gemäss Ziffer 7.3.5 erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

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