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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

7.3 Serviceeinrichtungen von SBB Infrastruktur

Standorte sowie vereinzelt auch Zugangs- und Nutzungsbedingungen von Serviceeinrichtungen der Infrastrukturbetreiberin können im European Rail Facilities Portal abgerufen werden. Vollständige Informationen erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern der ISB.

7.3.2 Personenbahnhöfe

7.3.2.1 Allgemeine Informationen

Eine Auflistung aller Personenbahnhöfe und Perronbaulängen ist auf der Open-Data-Plattform der SBB abrufbar.

7.3.2.2 Leistungsart

Die Nutzung der Bahnhöfe und Haltestellen ist Bestandteil der Grundleistung nach NZV.

7.3.2.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der einzelnen Bahnhöfe und Haltestellen (Ausstattung, Perronlängen etc.) kann bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.2.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Grundleistungen zur Anwendung. Auf Strecken mit Mischverkerkehr wird ein Haltezuschlag erhoben.

7.3.2.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.2.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung bei Personenbahnhöfen erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Grundleistung gemäss Ziffer 4.2.7.

7.3.3 Güterumschlagsanlagen

7.3.3.1 Allgemeine Informationen

Zu Güterumschlagsanlagen zählen gemäss Auslegung von RailNetEurope:

  • Terminals des Kombinierten Verkehrs
  • Multifunktionale Bahnterminals (z.B. Güterbahnhöfe)
  • Öffentliche Ladegleise (z.B. Freiverladeanlagen)
  • Privatgleisanschlüsse (Anschlussgleise)

Die Standorte von Güterumschlagsanlagen der ISB können im Rail Facilities Portal abgerufen werden.

7.3.3.2 Leistungsart

Die Nutzung von Güterumschlagsanlagen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.3.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der Güterumschlagsanlagen (Ausstattung, Öffnungszeiten etc.) kann dem RailFacilitiesPortal entnommen werden oder bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.3.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Zusatzleistungen zur Anwendung.

7.3.3.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

Beim Leistungsbezug ist auf Freiverladeanlagen ausserdem die lokale Platz- und Nutzungsordnung durchzusetzen.

7.3.3.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung auf Güterumschlagsanlagen erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

7.3.4 Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe

7.3.4.1 Allgemeine Informationen

Rangierbahnhöfe befinden sich in Basel, Buchs SG, Chiasso, Lausanne-Triage und in Spreitenbach/Dietikon (Rangierbahnhof Limmattal RBL).

Im RBL und im Rangierbahnhof Lausanne-Triage erfolgt im Auftrag von SBB Infrastruktur das Zerlegen und Formieren der Züge durch SBB Cargo.

7.3.4.2 Leistungsart

Die Nutzung von Rangier- und Zugbildungsbahnhöfen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.4.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe (Ausstattung, Öffnungszeiten etc.) kann dem Rail Facilities Portal entnommen oder bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.4.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Zusatzleistungen zur Anwendung.

7.3.4.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.4.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung in Rangier- und Zugbildungsbahnhöfen erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

7.3.5 Abstellanlagen

7.3.5.1 Allgemeine Informationen

Die nachfragestärksten Abstellanlagen können im Rail Facilities Portal abgerufen werden.

7.3.5.2 Leistungsart

Die Nutzung von Gleisen in Abstellanlagen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.5.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der nachfragestärksten Abstellanlagen (Gleislängen, Elektrifrizierung etc.) kann dem Rail Facilities Portal entnommen oder bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.5.4 Preise

Die Preise richten sich nach den Bestimmungen der Ziffer 3.4 des Leistungskatalogs.

7.3.5.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.5.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung in Abstellanlagen erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

7.3.6 Wartungs- und Reparaturanlagen

7.3.6.1 Allgemeine Informationen

SBB Infrastruktur, Sensetalbahn AG und die HBSAG betreiben keine eigenen Wartungs- und Reparaturanlagen für Schienenfahrzeuge.

7.3.6.4 Preise

Bleibt frei.

7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen

7.3.7.1 Allgemeine Informationen

Einzelne Abstellgleise gemäss Ziffer 7.3.5 verfügen über weitere technische Einrichtungen. Dazu gehören Vorbremsanlagen, die Versorgung mit Wasser und Strom (Vorheizen/Vorkühlen) sowie die Entsorgung von Abfällen, Fäkalien und Gebrauchtwasser. Die genauen Standorte dieser Einrichtungen können beim Ansprechpartner gemäss Adressenverzeichnis angefragt werden.

7.3.7.2 Leistungsart

Die Nutzung von technischen Einrichtungen in Abstellgleisen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.7.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der sonstigen technischen Einrichtungen kann bei den Ansprechpartnern der ISB gemäss Ziffer 1.6 in Erfahrung gebracht werden.

7.3.7.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Zusatzleistungen zur Anwendung.

7.3.7.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.7.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung von sonstigen technischen Einrichtungen auf Abstellgleisen gemäss Ziffer 7.3.5 erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

7.3.8 Hafenanlagen in maritimen und Binnenhäfen

7.3.8.1 Allgemeine Informationen

Die Hafenbahn Schweiz AG betreibt Hafenanlagen in Basel Kleinhüningen und Birsfelden. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Hafenbahn Schweiz AG.

7.3.8.2 Leistungsart

Die Nutzung der Hafenanlagen der ISB fällt unter die Bestimmungen der Zusatzleistungen nach NZV.

7.3.8.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Bleibt frei, siehe allgemeine Informationen.

7.3.8.4 Preise

Es kommen die Bestimmungen des Leistungskatalogs hinsichtlich Zusatzleistungen zur Anwendung.

7.3.8.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.8.6 Kapazitätszuweisung [TVS]

Die Kapazitätszuweisung in den Hafenanlagen erfolgt mittels Bestellung und Zuteilung der Zusatzleistung gemäss Ziffer 4.2.8.

7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste

7.3.9.1 Allgemeine Informationen

Die Interventionsstandorte der ISB können im Rail Facilities Portal abgerufen werden.

7.3.9.2 Leistungsart

Die ISB bietet bei (Fahrzeug-)Störungen im Rahmen der Grundleistung Hilfestellung beim Räumen der Strecke bis zum nächsten betrieblich geeigneten Betriebspunkt. Darüber hinausgehende Leistungen gelten als Serviceleistung nach NZV, vgl. auch Ziffer 5.5.

7.3.9.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der Interventionsdienste kann dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.9.4 Preise

Die Preise für Interventionsleistungen richten sich nach den Bestimmungen der Betreiberin. Sie können dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.9.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen auf Strecken der ISB richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

Erfolgt die Leistungserbringung auf anderen Infrastrukturen (z.B. Anschlussgleise), gelten lokale Bestimmungen.

7.3.9.6 Kapazitätszuweisung

Die Kapazitätszuweisung im Rahmen der Grundleistung erfolgt durch die ISB auf Grundlage von Art. 14 NZV (Weisungsrecht).

Die Kapazitätszuweisung von Serviceleistungen richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen im Rail Facilities Portal.

7.3.10 Tankanlagen

7.3.10.1 Allgemeine Informationen

Die Standorte von Tankanlagen der ISB können im Rail Facilities Portal abgerufen werden.

7.3.10.2 Leistungsart

Die Nutzung von Tankanlagen fällt unter die Bestimmungen der Serviceleistungen nach NZV, vgl. auch Ziffer 5.5.

7.3.10.3 Beschreibung des Leistungsspektrums

Das Leistungsspektrum der Tankstellen kann dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.10.4 Preise

Die Preise für die Nutzung von Tankanlagen richten sich nach den Bestimmungen der Betreiberin. Sie können dem Rail Facilities Portal entnommen bzw. bei den dort hinterlegten Ansprechstellen in Erfahrung gebracht werden.

7.3.10.5 Zugangsbedingungen

Die Zugangsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Ziffern 3.2 und 3.3.

7.3.10.6 Kapazitätszuweisung

Die Kapazitätszuweisung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen im Rail Facilities Portal.