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Ausdruck vom 24.03.2023 - nicht offiziell

6 Operative Bestimmungen

6.1 Einleitung

Dieses Kapitel beinhaltet eine Übersicht über die operativen Bestimmungen, die auf dem Netz der ISB zu beachten sind.

6.2 Vorschriften/Vorgaben

6.2.1 Fahrdienstvorschriften

Das BAV publiziert, gestützt auf Art. 11a EBV, die Fahrdienstvorschriften FDV. Sie gelten für alle EVU, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen. Sie umfassen die sicherheitsrelevanten Regeln für alle Fahrten auf Schienen.

Sie sind unter bav.admin.ch – Rechtliches – Fahrdienstvorschriften (FDV) abrufbar.

6.2.2 Ausführungsbestimmungen

Die Eisenbahnunternehmen (EVU und ISB) erlassen zu den FDV Ausführungsbestimmungen, Betriebsvorschriften und technisch-betriebliche Empfehlungen nach Art. 12 und 12a EBV.

6.2.3 Netzzugangsrelevante Vorschriften

Die wichtigsten Bestimmungen von SBB Infrastruktur sind:

  • I-30111: Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften – AB FDV Infrastruktur
  • I-30121: Ausführungsbestimmungen FDV Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen
  • I-30131: Streckentabellen RADN

Alle netzzugangsrelevanten Vorschriften können im OneStopShop als PDF und teilweise unter vorgaben.sbb.ch abgerufen werden.

Das elektronische Dokumentenverteilsystem LIDI-R stellt die Verständigung der EVU mit Netzzugangsvereinbarung über Änderungen sicher.Die Verständigung über Langsamfahrstellen und deren Aufhebung erfolgt mittels E-Mail.

Einzelne Vorschriften können gegen Entgelt auch in Papierform bezogen werden. Es steht dazu ein Bestellformular zur Verfügung. Änderungen vorbehalten.

Bei Fragen stehen die Ansprechpartner der ISB gemäss Ziffer 1.6 zur Verfügung.

6.2.4 Ausnahmen

Der Art. 11a EBV führt aus, dass das BAV auf grenznahen Strecken die Fahrdienstvorschriften des angrenzenden Staates für anwendbar erklären kann. So gelten zum Beispiel für italienische EVU im Verkehr von und nach Chiasso (Bahnhofsteile Viaggiatori und Smistamento) die im entsprechenden Verzeichnis der italienischen ISB RFI publizierten Vorschriften (Fascicolo di Linea 25)1.

1Gemäss Vereinbarung betreffend die zwischen den Staatsgrenzen und den Grenzbahnhöfen gelegenen Streckenabschnitte des schweizerischen und des italienischen Schienennetzes sowie den Zugang zu diesen Streckenabschnitten zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Agenzia Nazionale per la Sicurezza delle Ferrovie (ANSF) vom 8. Juli 2014.

6.3 Betriebsführung

6.3.1 Grundsätze

SBB Infrastruktur ist überzeugt, dass durch eine räumliche Nähe mit den Bahnproduktionspartnern vor allem im Störungsmanagement eine Optimierung für die Kundinnen und Kunden erreicht werden kann.

Auf Anfrage bietet sie deshalb allen ISB und EVU Spezial-Arbeitsplätze in den Kommandoräumen der Betriebsgebäude zur Miete an. Im Mietpreis inbegriffen ist die Nutzung eines professionellen Leitstellen-Arbeitsplatzes (ergonomisches Pult mit Bürodrehstuhl, Unterstellkorpus, abgesetzte ICT Workstation mit zwei Reihen à vier Monitoren, Maus und Tastatur) sowie zugehöriger Serviceleistungen (zum Beispiel Nutzung von Garderobe und Verpflegungsräumlichkeiten, regelmässige Reinigung, Wartung und Support der Arbeitsplätze). Sämtliche Leistungen, Rechte und Pflichten werden über eine Leistungsvereinbarung mit zugehörigem Service Level Agreement (SLA) detailliert beschrieben.

Für weitere Informationen zu Anforderungen und Konditionen wenden Sie sich bitte an verkauf@sbb.ch.

6.3.2 Normalbetrieb

Der Normalbetrieb richtet sich nach den Bestimmungen der netzzugangsrelevanten Vorschriften und allfälliger Betriebsvorschriften der EVU.

6.3.3 Störungen

Die ISB haben bei Betriebsstörungen ein Weisungsrecht gegenüber den EVU. Die ISB und die EVU sind zwecks Behebung der Störung und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs zur gegenseitigen Information und zu gegenseitigen Hilfeleistungen mit Personal und Material verpflichtet.

6.3.3.1 Grundsatz bei nationalen Auswirkungen

Bei Betriebsstörungen kommt Art. 14 NZV zur Anwendung.

Führt die Störung voraussichtlich zu einer mehrtägigen Streckensperrung, so erstellt die ISB nach Rücksprache mit den betroffenen EVU einen Notfahrplan und publiziert diesen.

Dauert die Streckensperrung voraussichtlich länger als drei Tage, so ermittelt die TVS den Verkehrsanteil der EVU am Güterverkehr auf der von der Sperrung betroffenen Strecke und auf der bzw. den Ausweichstrecken.

Sie teilt die Trassen auf der Ausweichstrecke jedem EVU nach Massgabe des Verkehrsanteils auf der von der Sperre betroffenen Strecke und der Ausweichstrecke zu, wobei sie im Personen- und im Güterverkehr bereits zugeteilte Trassen entziehen kann, wenn dies der bestmöglichen Auslastung der Kapazität dient.

6.3.3.2 Grundsatz bei internationalen Auswirkungen

Wenn Grosseiereignisse mit erheblichen internationalen Auswirkungen auftreten, ist eine länderübergreifende Koordination des Notfallmanagements erforderlich.

Bei internationalen Störungen, die länger als drei Tage dauern und sich stark auf den internationalen Verkehr auswirken, kommt das internationale Notfallmanagement zur Anwendung:

Die Schienengüterverkehrskorridore agieren als Vermittler in Bezug auf das Störungsmanagement und den Kommunikationsprozess. Sie haben gemeinsam mit den beteiligten ISB Übersichten über die Umleitung und Betriebsszenarien entwickelt und veröffentlicht. Ein Verweis auf die Umleitungsübersicht und die Szenarien ist auch in Buch 4, Kapitel 5 der Corridor Information Documents der Güterverkehrskorridore zu finden (vgl. Ziffer 1.7.1 dieses NWS).

Weitere Einzelheiten sind im International Contingency Management Handbook und in dessen Anhängen beschrieben. Dieses Handbuch beschreibt Standards, die darauf abzielen, die Fortsetzung der Verkehrsströme auf dem höchstmöglichen Niveau trotz einer internationalen Störung zu ermöglichen und die Transparenz des Status der Störung und ihrer Auswirkungen auf die Verkehrsströme für alle relevanten Akteure in ganz Europa zu gewährleisten. Es definiert Unterbrechungsmanagement- und Kommunikationsprozesse, die die nationalen Verfahren zum Störungsmanagement ergänzen, um eine bessere internationale Zusammenarbeit von ISB und Trassenvergabestellen zu ermöglichen.

6.4 Systeme für Zuginformationen und -monitoring

Systeme von SBB Infrastruktur
Info-Hub PT und Rail4 bieten moderne und standardisierte Lösungen für den Austausch und Bezug von Daten der Trassenproduktion mit anderen konzessionierten Transportunternehmen. Weitere Informationen sind unter bahninfrastruktur.sbb.ch erhältlich.

RNE TIS
Das Train Information System von RailNetEurope (RNE TIS) fasst Echzeitinformationen zu internationalen Zügen an einem Ort zusammen. Die relevanten Daten werden von den beteiligten ISB an das RNE TIS geliefert und grenzüberschreitend zu einem einzigen Zuglauf zusammengefügt. EVU und Terminalbetreiber können einen kostenlosen Zugang unter tis.rne.eu beantragen und Einsitz im RNE TIS Advidsory Board nehmen.

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