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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

5.4 Zusatzleistungen und Preise nach NZV (EU: Zusatzleistungen gemäss 2012/34/EU)

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Zusatzleistungen finden sich im Art. 22 NZV.

Die Preise für Zusatzleistungen richten sich nach den Bestimmungen des Kapitels 3 des Leistungskatalogs.

Im Rahmen der Zusatzleistungsnutzung sind die Verantwortlichkeiten für bewegliche Materialien wie folgt aufgeteilt:

EVU

ISB

Bremsstäbe

Heizanlage

Heizkabel

Wasserzapfstelle

Heiztafel

Auftaugeräte für Gleisapparate

Schläuche

Hemmschuhe (doppelt)

Auftaugeräte für Wagenmaterial

Deckungssignal

Hemmschuhe (einfach)

Weichenkeile

Eisenschwengel

Weichenkurbel

Erdungsstange

Prüfstange

Decken (Wagen)

Laterne mit weissem und rotem Licht

Keile

Rote Signalflagge

Netze

Rote Haltsignalscheibe

Hemmschuhtafel

Abfahrstab

Vorheiztafel

 

Zugschlusssignal

 

Zugschlussscheibe

 

Mobilifte

 

Handgepäckrolli

 

Nächstes Kapitel: Serviceleistungen und Preise nach NZV (EU: Nebenleistungen gemäss 2012/34/EU)