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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen

Die in der nachfolgenden Ziffer beschriebenen erforderlichen Angaben dienen der Trassenbestellung, welche hauptsächlich über NeTS-AVIS erfolgt.

Zur Erbringung diverser Infrastrukturleistungen (Zuglenkung, Kunden­information und Intervention) für ein leistungsfähiges Bahnsystem sowie für die verursacherge­rechte Verrechnung der Trassenpreise (Basispreis Verschleiss und Bahnstromverbrauch) sind von den EVU zusätzlich zugsbezogene Daten an die Systeme CIS/ZIS, FOS und Erex der ISB zu liefern. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im NWS-Anhang «Datenlieferungen» geregelt.

4.2.7.1 Grundleistungen, erforderliche Angaben

  • Verkehrsart (Personen- oder Güterverkehr [bei mehrheitlich Güterwagen, bei RID oder aussergewöhnlichen Sendungen. Exkl. Mess- und Probefahrten])
  • Fahrplanperiode bzw. Fristigkeit (Jahresplan, Jahresplanupdate, Tagesplan) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Frist)
  • Regel- oder Extrazug in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art)
  • Leistungsart (Regel- oder Extrazug) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art)
    • Regelzug:
      • Loktrasse
      • Personentrasse
      • Nahgütertrasse
      • nationale Gütertrasse
      • internationale Gütertrasse
      • Abbestellung
    • Extrazug
      • Lokextrazug, ReiseExtrazug, Extrazug G
      • Anordnung, Ausfall, ao Halt, ao Durchfahrt
      • Beförderungsplan
      • ModZug
  • Name des Antragstellers oder des beauftragten EVU
  • Zugnummer (falls bekannt)
  • Debitorencode
  • Zugskategorie / Zuggattung in Relation Verkehrs- und Leistungsart
  • Lichtraumprofil (Streckencode: HP- oder SIM-Profil, Profil EBV, etc)
  • Streckenklasse / ausserordentliche Streckenklasse
  • Gefahrgut (Ja/Nein und wenn bekannt mit RID: Gefahrnummer, FAG-Code / UN-Nummer)
  • ETCS L2 (ja /nein)
  • Trassierungspriorität (Abfahrtsorientiert, Ankunftsorientiert, Eckzeiten fix)
  • Vertrauensstrecke (bei Güterzügen ohne Grenzaufenthalt; Gong-Züge)
  • Spediteur / Endkunde
  • Verkehrsperiode (Betriebs-, Verkehrs- bzw. Anordnungstage, Verkehrszeitraum) in Relation mit Leistungsart
  • Angaben zum Zuglauf
    • Abgangsbetriebspunkt des beantragten Zuglaufs inkl. Soll-Abfahrtszeit und Haltecode; auch wenn dieser nicht in der Schweiz liegt
    • Bestimmungsbetriebspunkt des beantragten Zuglaufs inkl. Soll-Ankunftszeit und Haltecode; auch wenn dieser nicht in der Schweiz liegt.
    • Unterwegshalte inkl. Angabe des benötigten Zeitbedarfs und Haltecode (mit Zusatzhinweis z. B. auf Systemwechsel, Wegstellen einer Wagengruppe, Traktionsstärkung/-schwächung, Lokper­sonalwechsel usw.)
    • Herkunft (Verladeort, Abstellgleis etc.) bzw. von Zug ….. (inkl. Zugsrelation «von/bis» und ggf. Name(n) der Partner-Antragsteller)
    • Bestimmung (Abladeort, Abstellgleis etc.) bzw. für Zug ….. (inkl. Zugsrelation «von/bis» und ggf. Name(n) der Partner-Antragsteller)
    • Safety Management System-EVU (SMS-EVU; das in der Schweiz für die Sicherheit des Zuges verantwortliche EVU)
    • Zusatz bei national beantragten Trassen
      • Grenzübergänge (nationale Infrastrukturgrenzen) inkl. beantragter Übergabezeit(en); in NeTS-AVIS- Betriebspunkte gemäss publizierten  Factsheet Grenze
    • Zusatz bei international beantragten Trassen
    • Zusatz bei Trassen für Lokzüge:
      • Herkunft (Abstellgleis etc.) bzw. von Zug ..… (inkl. Zugsrelation)
      • Bestimmung (Abstellgleis etc.) bzw. für Zug ..… (inkl. Zugsrelation)
  • Katalogtrassennummer (für Güterverkehr auf den Nord-Süd Achsen)
  • Anschlüsse und Wartefristen
  • Personenverkehr, Fernverkehr: Liniennummer
  • Komposition / Formation inkl. Fahrtyp und Fahrzeugtyp
    • Triebfahrzeug(e) und Anhängelast
    • Zug- und Bremsreihen
    • Formationsgruppen im Güterverkehr (gilt als Zusatzleistung in Relation zu Ziffer 4.5.1.4)
    • Geschwindigkeit Vmax
  • Anschlüsse und Wartefristen (in separatem System erfasst)

4.2.7.2 Grundleistungen, Herleitung und Grundlagen

Grundsätzlich müssen die beantragten Zugcharakteristika die Vorgaben der FDV und AB-FDV sowie deren weiteren Anschlussregelungen und der Betriebsvorschriften der EVU einhalten.
Angebotskonzepte können im Jahresplan nur umgesetzt werden, wenn die Zugcharakteristika die Minimalanforderungen der konzeptionellen Vorgaben gemäss NNP berücksichtigen und einhalten können.

Beispiel:
Wenn auf einer Strecke der vorgegebene Einsatz von spurtstarkem Rollmaterial nicht gewährleistet werden kann, muss das alternativ eingesetzte Rollmaterial die konzeptionell vorgegebenen Fahrzeiten trotzdem einhalten können.

Regelzüge:

  • verkehren innerhalb eines Verkehrszeitraums regelmässig an mindestens zehn Verkehrs- bzw. Anordnungstagen
  • werden innerhalb der Bestellverfahren in Ziffer 4.2.2 (Spalte BV) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art) beantragt
  • verkehren mit Vmin 80km/h
  • haben keinerlei betriebliche Bedingungen (bedürfen keinerlei speziellen betriebliche Anordnungen)
  • sind in der Fahrplanübergabe bzw. den Dokumenten der Jahresplanupdates enthalten

Herleitung
Weitere Informationen sind im NWS-Anhang «Herleitung der Bestellattribute» enthalten.

 

4.2.7.3 Grundleistungen mit Spezialitäten

Im Grundsatz fallen darunter alle Züge, die gemäss einer besonders erstellten Fahrordnung nach FDV 300.1 4.1.2 verkehren (müssen) und/oder von den Vorgaben in Ziffer 4.2.7.2 abweichen.

Dies sind Züge:

  • welche nicht regelmässig (für mindestens zehn Verkehrstage pro Fahrplanperiode) beantragt werden
  • welche zusätzlich an einzelnen Wochentagen verkehren (weniger als zehn Anordnungstage) und nicht mit den überwiegend bestellten Anordnungs- bzw. Wochentagen (Sternchen-VP [VP*]) übereinstimmen.
    Beispiele:
    • Zug verkehrt immer Montag bis Freitag und zusätzlich an fünf Sonntagen
    • Zug verkehrt immer an Sonntagen und zusätzlich am Oster- und Pfingstmontag
  • mit unerlaubten Eigenschaften, wie zum Beispiel
    • abweichende Profile und Lademasse
    • abweichende maximale Zugslängen
    • abweichende Zug und Bremsreihen
    • mit überhöhten Geschwindigkeiten
    • Regeltrassen mit Vmin < 80km/h gemäss Ziffer 4.2.7.2
    • Aussergewöhnliche Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur
    • Dampffahrten
    • etc.

Diese Züge verkehren als Extrazüge (bzw. mit Beförderungsplan), welche innerhalb der Fristigkeiten von BV4b und BV5 (bzw. den Fristen gemäss den Ausnahmeregelungen in Ziffer 4.5.3.4) zu beantragen sind.

Zusätzliche Angaben für

  • Mess- und Probefahrten
    Bei Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit (bzw. überhöhtem Gewicht) muss zum Zeitpunkt der Beantragung die entsprechend gültige Bewilligung gemäss FDV und AB-FDV sowie deren weiteren Anschlussregelungen vorliegen.
     
  • Aussergewöhnliche Sendungen
    Die Bestimmungen für aussergewöhnliche Sendungen sind aus Ziffer 3.4.3 zu entnehmen.
    Die Bestellfristen sind aus Ziffer 4.5.3.4 zu entnehmen.
    Die zusätzlichen Bedingungen sind Ziffer 4.7.1 zu entnehmen.
     
  • Reiseextrazüge
    Werden Reiseextrazüge im Bezug zu einer Reisekette bestellt (z.B. bei Doppelführungen/Entlastungszügen, Massnahmen im Zugverkehr (MiZ), Grossanlässen etc.), müssen bei der Bestellung an den Halteorten die Anschlussgeber und -nehmer sowie die Wartefristen angegeben werden.

Ausnahmen Fahrplanperiode 2022
In der Anwendung der Ziffer 4.2.7.3 werden folgende Ausnahmen zugelassen:

  • Personenverkehr:
    • Zusatzzüge wie
      • Doppelführungen,
      • Festtagsverkehre
      • Grossanlässe
  • Güterverkehr:
    • Züge, welche unter die Ziffer 4.2.7.3 fallen und in der Fahrplanperiode 2021 bereits verkehren:
      • Transporte gemäss I-50062 (Einschränkungen im Verkehr mit Gefahrgütern, die dem Leitstoff Chlor zugeordnet sind)
      • Tonerdetransporte
Nächstes Kapitel: Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen