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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

4.2 Allgemeine Prozessbeschreibung

4.2.1 Überblick

Trassen können im Jahresplan oder im unterjährigen Plan bestellt werden. Die Abbildung zeigt schematisch vereinfacht die einzelnen Phasen der Trassenbestellung und die entsprechende Ziffer dieses Kapitels, in welcher die jeweilige Phase erläutert wird.

4.2.2 Übersicht über schweizerische Bestellverfahren

Die folgende Tabelle und Abbildung zeigen die schweizerischen Bestellverfahren in Gegenüberstellung zur internationalen Zeitachse. Zudem werden die verwendeten Begriffe veranschaulicht.

BV

Frist

Technische Abbildung (NeTS)

RNE / TVS

Art

Bestelleingang und Zuteilung

BV1

Jahresplan
bis Antragsfrist

Jahresplan

Annual Path Request

Regeltrasse

TVS
gemäss Prioritätenordnung

BV2

Jahresplan
nach Antragsfrist

Jahresplan

Late Path Request

Regeltrasse

TVS
first come, first served

BV3

Jahresplan
nach definitiver Zuteilung

Unterjähriger Plan

Late Path Request

Regeltrasse

TVS
first come, first served

BV4a

Jahresplanupdate (JUP)

Unterjähriger Plan

Ad-hoc Request

Regeltrasse ggf. mit Vorlaufextrazug

TVS
first come, first served

BV4b

Tagesplan
Kurzfristbestellungen Extrazüge

Kurzfristiger Plan

Ad-hoc Request

Extrazug

ISB
first come, first served

BV5

Tagesplan
Operative Bestellungen Extrazüge

Kurzfristiger Plan

Ad-hoc Request

Extrazug

ISB
first come, first served

 

4.2.3 Trassenstudien

4.2.3.1 Grundsatz

Mit Trassenstudien (Fahrplanstudien) kann ein Antragsteller neue oder geänderte Angebots­vorstellungen und Produktionskonzepte auf ihre Realisierbarkeit hin prüfen lassen, um sie im Hinblick auf die Trassenbestellung im Jahresplan oder im unterjährigen Plan allenfalls iterativ weiterzuentwickeln.

Für die Art der Einreichung von Trassenstudien ist der Bestellhorizont bzw. das schweizerische Bestellverfahren gemäss Ziffer 4.2.2 massgebend.

4.2.3.3 Trassenstudien im Zeithorizont BV4a

Trassenstudien sind mittels Bestelltool NeTS-AVIS einzureichen.

4.2.3.4 Trassenstudien im Zeithorizont BV4b und BV5

In den Zeithorizonten der Bestellverfahren 4b und 5 sind keine Trassenstudien vorgesehen.

4.2.3.5 Verbindlichkeit von Trassenstudien

Die Rückmeldungen der Ergebnisse von Trassenstudien stellen keine verbindlichen Zusagen für die Zuteilung von Fahrplantrassen dar und befreien den Antragsteller nicht von der Einreichung von Trassenanträgen.

4.2.3.6 Möglichkeit der Begleitung der Studienbearbeitung durch die TVS

Zur Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit können Studienbesteller eine Begleitung der Studienbearbeitung durch die TVS verlangen. Die Studienbesteller können sich auch nachträglich an die TVS wenden, wenn sie mit der Studienausführung nicht einverstanden sind (Kontaktadresse siehe Adressenverzeichnis).

4.2.4 Bestelltools

Für Trassenanträge auf dem Schweizer Normalspur Schienennetz stehen zwei Bestelltools zur Verfügung:

4.2.4.1 NeTS-AVIS

NeTS-AVIS ist das nationale Bestelltool der Schweiz für Trassenanträge über alle Zeithorizonte der Bestellverfahren gemäss Ziffer 4.2.2.

Im Jahresplan stehen den Antragstellern als Bestellhilfe zum Teil Plandaten im Bestelltool zur Verfügung. Termine siehe NWS-Anhang 4.5.

4.2.4.2 PCS

Das Path Coordination System (PCS) ist ein internationales Koordinierungssystem von Trassenanträgen für Eisenbahnverkehrsunternehmen und andere Antragsteller, Infrastrukturbetreiberinnen, Trassenvergabestellen sowie Schienengüterverkehrskorridor-Organisationen. Die internetbasierte Anwendung optimiert die internationale Trassenkoordination, indem sie die Harmonisierung der Trassenanträge und -angebote aller beteiligten Parteien unterstützt. Darüber hinaus dient PCS zur Veröffentlichung der verbindlichen Korridor-Katalogtrassen und Reservekapazitätsangebote sowie der Verwaltung internationaler Trassenanträge auf den Güterverkehrskorridoren. Der Zugang zu PCS ist kostenlos. Ein Benutzerkonto kann über die entsprechende Webseite beantragt werden: http://pcs.rne.eu.

4.2.5 Güterverkehrskorridore

Die Bestellung und Zuteilung von Korridor-Katalogtrassen richtet sich nach den Verfahren und Bestimmungen der Güterverkehrskorridore Rhine-Alpine bzw. North Sea-Mediterranean. Die Details dazu sind im Buch 4 der jeweiligen Korridor-Informationsdokumente ersichtlich, welche auf den entsprechenden Internetseiten der Korridor-Organisationen publiziert sind (www.corridor-rhine-alpine.eu, www.rfc-northsea-med.eu).

4.2.5.1 Katalogtrassen der Güterverkehrskorridore

Die OneStopShops der Güterverkehrskorridore Rhine-Alpine bzw. North Sea-Mediterranean publizieren die Korridor-Katalogtrassen (Pre-arranged Paths; PaP) im Bestelltool Path Coordination System (PCS). Im Gegensatz zu den nationalen Katalogtrassen kann von den Korridor-Katalogtrassen nicht abgewichen werden, d. h. die Trassenanträge haben die publizierten Trassenparameter zwingend zu berücksichtigen. Einzige Ausnahme besteht bei den dafür speziell bezeichneten Korridor-Katalogtrassen (sog. Flex-PaPs) in der Auswahl der vorgeschlagenen Betriebspunkte. Diese können bei Nichtbedarf durch den Antragsteller reduziert werden.

Weitergehende Angaben können den jeweiligen Korridor-Informationsdokumenten entnommen werden, welche auf den entsprechenden Internetseiten der Korridor-Organisationen publiziert sind.

4.2.5.2 Bestellung und Zuteilung

Für die Bestellung und Zuteilung von Korridor-Katalogtrassen gelten die Bestimmungen der Güterverkehrskorridor Rhine-Alpine bzw. North Sea-Mediterranean.

4.2.6 Nationale Trassenkataloge

Für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen Gotthard und Lötschberg-Simplon stehen Trassenkataloge im Sinne der EU-Richtlinie 2012/34 (Art. 40 Abs. 5 und Anhang VII, Ziffer 4) zur Verfügung.

Die Trassenkataloge werden ab Mitte Januar auf der Internetseite der TVS (Stichwort Dokumentation, «Trassenkataloge und Restkapazitäten») aufgeschaltet und zeigen die für den alpenquerenden Güterverkehr im kommenden Jahresplan zur Verfügung stehenden Trassen. Die in den Trassenkatalogen definierten Zeiten für Grenzaufenthalte sowie die Betriebswechsel sind bei den Trassenanträgen mit Vorteil zu berücksichtigen. Bestellungen für Grenzaufenthalte, welche die Richtzeiten überschreiten, sind zwar möglich, belasten jedoch die Knotenkapazität. Im Rahmen der Konfliktlösung wird von diesen Antragstellern eine erhöhte Flexibilität erwartet.

Im unterjährigen Plan zeigen diese auf der Internetseite der TVS (Stichwort Dokumentation, «Trassenkataloge und Restkapazitäten») publizierten Trassenkataloge die vorhandenen Restkapazitäten. Sie dienen als Planungshilfe für Trassenbestellungen im laufenden Fahrplan. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel jeweils auf die inter­national abgestimmten Termine der Jahresplan-Updates.

4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen

Die in der nachfolgenden Ziffer beschriebenen erforderlichen Angaben dienen der Trassenbestellung, welche hauptsächlich über NeTS-AVIS erfolgt.

Zur Erbringung diverser Infrastrukturleistungen (Zuglenkung, Kunden­information und Intervention) für ein leistungsfähiges Bahnsystem sowie für die verursacherge­rechte Verrechnung der Trassenpreise (Basispreis Verschleiss und Bahnstromverbrauch) sind von den EVU zusätzlich zugsbezogene Daten an die Systeme CIS/ZIS, FOS und Erex der ISB zu liefern. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im NWS-Anhang «Datenlieferungen» geregelt.

4.2.7.1 Grundleistungen, erforderliche Angaben

  • Verkehrsart (Personen- oder Güterverkehr [bei mehrheitlich Güterwagen, bei RID oder aussergewöhnlichen Sendungen. Exkl. Mess- und Probefahrten])
  • Fahrplanperiode bzw. Fristigkeit (Jahresplan, Jahresplanupdate, Tagesplan) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Frist)
  • Regel- oder Extrazug in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art)
  • Leistungsart (Regel- oder Extrazug) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art)
    • Regelzug:
      • Loktrasse
      • Personentrasse
      • Nahgütertrasse
      • nationale Gütertrasse
      • internationale Gütertrasse
      • Abbestellung
    • Extrazug
      • Lokextrazug, ReiseExtrazug, Extrazug G
      • Anordnung, Ausfall, ao Halt, ao Durchfahrt
      • Beförderungsplan
      • ModZug
  • Name des Antragstellers oder des beauftragten EVU
  • Zugnummer (falls bekannt)
  • Debitorencode
  • Zugskategorie / Zuggattung in Relation Verkehrs- und Leistungsart
  • Lichtraumprofil (Streckencode: HP- oder SIM-Profil, Profil EBV, etc)
  • Streckenklasse / ausserordentliche Streckenklasse
  • Gefahrgut (Ja/Nein und wenn bekannt mit RID: Gefahrnummer, FAG-Code / UN-Nummer)
  • ETCS L2 (ja /nein)
  • Trassierungspriorität (Abfahrtsorientiert, Ankunftsorientiert, Eckzeiten fix)
  • Vertrauensstrecke (bei Güterzügen ohne Grenzaufenthalt; Gong-Züge)
  • Spediteur / Endkunde
  • Verkehrsperiode (Betriebs-, Verkehrs- bzw. Anordnungstage, Verkehrszeitraum) in Relation mit Leistungsart
  • Angaben zum Zuglauf
    • Abgangsbetriebspunkt des beantragten Zuglaufs inkl. Soll-Abfahrtszeit und Haltecode; auch wenn dieser nicht in der Schweiz liegt
    • Bestimmungsbetriebspunkt des beantragten Zuglaufs inkl. Soll-Ankunftszeit und Haltecode; auch wenn dieser nicht in der Schweiz liegt.
    • Unterwegshalte inkl. Angabe des benötigten Zeitbedarfs und Haltecode (mit Zusatzhinweis z. B. auf Systemwechsel, Wegstellen einer Wagengruppe, Traktionsstärkung/-schwächung, Lokper­sonalwechsel usw.)
    • Herkunft (Verladeort, Abstellgleis etc.) bzw. von Zug ….. (inkl. Zugsrelation «von/bis» und ggf. Name(n) der Partner-Antragsteller)
    • Bestimmung (Abladeort, Abstellgleis etc.) bzw. für Zug ….. (inkl. Zugsrelation «von/bis» und ggf. Name(n) der Partner-Antragsteller)
    • Safety Management System-EVU (SMS-EVU; das in der Schweiz für die Sicherheit des Zuges verantwortliche EVU)
    • Zusatz bei national beantragten Trassen
      • Grenzübergänge (nationale Infrastrukturgrenzen) inkl. beantragter Übergabezeit(en); in NeTS-AVIS- Betriebspunkte gemäss publizierten  Factsheet Grenze
    • Zusatz bei international beantragten Trassen
    • Zusatz bei Trassen für Lokzüge:
      • Herkunft (Abstellgleis etc.) bzw. von Zug ..… (inkl. Zugsrelation)
      • Bestimmung (Abstellgleis etc.) bzw. für Zug ..… (inkl. Zugsrelation)
  • Katalogtrassennummer (für Güterverkehr auf den Nord-Süd Achsen)
  • Anschlüsse und Wartefristen
  • Personenverkehr, Fernverkehr: Liniennummer
  • Komposition / Formation inkl. Fahrtyp und Fahrzeugtyp
    • Triebfahrzeug(e) und Anhängelast
    • Zug- und Bremsreihen
    • Formationsgruppen im Güterverkehr (gilt als Zusatzleistung in Relation zu Ziffer 4.5.1.4)
    • Geschwindigkeit Vmax
  • Anschlüsse und Wartefristen (in separatem System erfasst)

4.2.7.2 Grundleistungen, Herleitung und Grundlagen

Grundsätzlich müssen die beantragten Zugcharakteristika die Vorgaben der FDV und AB-FDV sowie deren weiteren Anschlussregelungen und der Betriebsvorschriften der EVU einhalten.
Angebotskonzepte können im Jahresplan nur umgesetzt werden, wenn die Zugcharakteristika die Minimalanforderungen der konzeptionellen Vorgaben gemäss NNP berücksichtigen und einhalten können.

Beispiel:
Wenn auf einer Strecke der vorgegebene Einsatz von spurtstarkem Rollmaterial nicht gewährleistet werden kann, muss das alternativ eingesetzte Rollmaterial die konzeptionell vorgegebenen Fahrzeiten trotzdem einhalten können.

Regelzüge:

  • verkehren innerhalb eines Verkehrszeitraums regelmässig an mindestens zehn Verkehrs- bzw. Anordnungstagen
  • werden innerhalb der Bestellverfahren in Ziffer 4.2.2 (Spalte BV) in Relation zu Ziffer 4.2.2 (Spalte Art) beantragt
  • verkehren mit Vmin 80km/h
  • haben keinerlei betriebliche Bedingungen (bedürfen keinerlei speziellen betriebliche Anordnungen)
  • sind in der Fahrplanübergabe bzw. den Dokumenten der Jahresplanupdates enthalten

Herleitung
Weitere Informationen sind im NWS-Anhang «Herleitung der Bestellattribute» enthalten.

 

4.2.7.3 Grundleistungen mit Spezialitäten

Im Grundsatz fallen darunter alle Züge, die gemäss einer besonders erstellten Fahrordnung nach FDV 300.1 4.1.2 verkehren (müssen) und/oder von den Vorgaben in Ziffer 4.2.7.2 abweichen.

Dies sind Züge:

  • welche nicht regelmässig (für mindestens zehn Verkehrstage pro Fahrplanperiode) beantragt werden
  • welche zusätzlich an einzelnen Wochentagen verkehren (weniger als zehn Anordnungstage) und nicht mit den überwiegend bestellten Anordnungs- bzw. Wochentagen (Sternchen-VP [VP*]) übereinstimmen.
    Beispiele:
    • Zug verkehrt immer Montag bis Freitag und zusätzlich an fünf Sonntagen
    • Zug verkehrt immer an Sonntagen und zusätzlich am Oster- und Pfingstmontag
  • mit unerlaubten Eigenschaften, wie zum Beispiel
    • abweichende Profile und Lademasse
    • abweichende maximale Zugslängen
    • abweichende Zug und Bremsreihen
    • mit überhöhten Geschwindigkeiten
    • Regeltrassen mit Vmin < 80km/h gemäss Ziffer 4.2.7.2
    • Aussergewöhnliche Sendungen mit betrieblichen Massnahmen Infrastruktur
    • Dampffahrten
    • etc.

Diese Züge verkehren als Extrazüge (bzw. mit Beförderungsplan), welche innerhalb der Fristigkeiten von BV4b und BV5 (bzw. den Fristen gemäss den Ausnahmeregelungen in Ziffer 4.5.3.4) zu beantragen sind.

Zusätzliche Angaben für

  • Mess- und Probefahrten
    Bei Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit (bzw. überhöhtem Gewicht) muss zum Zeitpunkt der Beantragung die entsprechend gültige Bewilligung gemäss FDV und AB-FDV sowie deren weiteren Anschlussregelungen vorliegen.
     
  • Aussergewöhnliche Sendungen
    Die Bestimmungen für aussergewöhnliche Sendungen sind aus Ziffer 3.4.3 zu entnehmen.
    Die Bestellfristen sind aus Ziffer 4.5.3.4 zu entnehmen.
    Die zusätzlichen Bedingungen sind Ziffer 4.7.1 zu entnehmen.
     
  • Reiseextrazüge
    Werden Reiseextrazüge im Bezug zu einer Reisekette bestellt (z.B. bei Doppelführungen/Entlastungszügen, Massnahmen im Zugverkehr (MiZ), Grossanlässen etc.), müssen bei der Bestellung an den Halteorten die Anschlussgeber und -nehmer sowie die Wartefristen angegeben werden.

Ausnahmen Fahrplanperiode 2022
In der Anwendung der Ziffer 4.2.7.3 werden folgende Ausnahmen zugelassen:

  • Personenverkehr:
    • Zusatzzüge wie
      • Doppelführungen,
      • Festtagsverkehre
      • Grossanlässe
  • Güterverkehr:
    • Züge, welche unter die Ziffer 4.2.7.3 fallen und in der Fahrplanperiode 2021 bereits verkehren:
      • Transporte gemäss I-50062 (Einschränkungen im Verkehr mit Gefahrgütern, die dem Leitstoff Chlor zugeordnet sind)
      • Tonerdetransporte

4.2.8 Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen

4.2.8.1 Zusatzleistungen, erforderliche Angaben

  • Leistungsart / Art der bestellten Zusatzleistung
  • Name des Antragstellers oder des beauftragten EVU
  • Zugnummer (falls bekannt)
  • Debitorencode
  • Bedarf für spezifisches Gleis (Angabe Gleisnummer, Fahrleitung, Stromanschluss, Waage, Wasser, Freiverlad, etc. inkl. Zeitfenster von… bis…)
  • Verkehrsdaten / Verkehrsperiode (Verkehrs- bzw. Anordnungstage, Verkehrszeitraum) in Relation mit
  • Angaben zum Betriebspunkt
    • Ankunftszeit bzw. Herkunft im Betriebspunkt oder zeitlicher Beginn der Zusatzleistung
    • Abfahrtszeit bzw. Bestimmung im Betriebspunkt oder zeitliches Ende der Zusatzleistung
  • Zusatz bei Triebfahrzeugabstellungen
    • Angabe Gleisnummer (Gleiswunsch)
    • Angabe Triebfahrzeugtyp
  • Komposition / Formation (Triebfahrzeug[e] thermisch/elektrisch, Anzahl Wagen, Typ, Länge in Metern)

4.2.8.2 Zusatzleistungen, zu berücksichtigende Vorgaben

Die gemäss «Bestellformular für Zusatzleistungen» geforderten Angaben.

4.2.9 Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Trassenzuteilung

Für Klagen im Zusammenhang mit dem Netzzugang ist die RailCom zuständig. Wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang behindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird, kann die RailCom auch von Amtes wegen Untersuchungen einleiten.

Nächstes Kapitel: Kapazitätsreservation für temporäre Einschränkungen