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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

2.3.2 Spurweite und Mindestradius

Die nominale Spurweite beträgt 1435 mm.

Der Mindestradius, welcher gemäss TSI von interoperablen Fahrzeugen bewältigt werden muss, ist Rmin = 150 m. Dies reicht jedoch für den freizügigen Einsatz auf dem Normalspur-Schienennetz der Schweiz nicht aus. Sollen Eisenbahnfahrzeuge auch Rangiergleise und ältere Bahnanlagen ohne Einschränkungen befahren können, sind die Anforderungen an den Bogenhalbmesser gemäss I-50007 zu erfüllen. Weitere Angaben finden sich in der I-30111, Kapitel 4.A1, Ziffer 1 und Kapitel 5.3, Ziffer 4.

Siehe auch IRS 50502 «Aussergewöhnliche Sendungen – Umrissverfahren».

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