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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

2 Infrastruktur

2.1 Einleitung

Das Kapitel 2 des NWS enthält die Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur der SBB.

Die einzelnen Ziffern verweisen unter anderem auf die netzzugangsrelevanten Vorschriften (technische, operative und kommerzielle), welche in der Ziffer 6.2.3 abrufbar sind.

2.2 Ausdehnung des Streckennetzes

2.2.1 Grenzen

Das Schienennetz der SBB befindet sich hauptsächlich auf dem Staatsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft. SBB Infrastruktur betreibt zudem die Strecke von der Staatsgrenze mit Italien (im Simplontunnel) bis Iselle di Trasquera und die Strecke auf deutschem Hoheitsgebiet zwischen Bülach und Schaffhausen.

2.2.2 Anschliessende Netze

2.2.2.1 Ausländische Normalspurnetze

Das Netz von SBB Infrastruktur grenzt an folgende ausländische Normalspurnetze:

  • SNCF Réseau in Basel, Boncourt–Delle, Le Locle–Col-­des-­Roches, Les Verrières–Pontarlier, Vallorbe, La Plaine–Bellegarde und Chêne­-Bourg–Annemasse
  • DB Netz AG in Basel, Koblenz–Waldshut, Schaffhausen und Kreuzlingen–Konstanz
  • RFI in Chiasso, Ranzo–Luino, Iselle di Trasquera–Domodossola und Stabio–Gaggiolo
  • ÖBB-­Infrastruktur AG in Buchs SG und St. Margrethen

Die wichtigsten Verbindungen im Transitverkehr sind die Nord-Süd-Achse von Schaffhausen/Basel nach Chiasso/Luino bzw. Brig/Domodossola (via Netz der BLS) sowie die Ost-West-Achse von St. Margrethen/Buchs SG nach Genève.

Die genauen Definitionen der Netzgrenzen sind in der I-30121 unter der Überschrift «Grenzbahnhof» aufgeführt.

2.3 Netzbeschreibung

Statistische Angaben zum Schienennetz der SBB werden auf dem Portal reporting.sbb.ch/infrastrukturen publiziert. Technische Gegebenheiten der Strecken können im OneStopShop abgerufen werden.

Auf Anfrage beim Datenmanagement Fahrweg von SBB Infrastruktur (Kontaktadresse siehe Adressenverzeichnis) können Daten zum Fahrweg bestellt werden. Dazu gehören Trassierungsdaten, effektiv gemessene Gleislagedaten oder Fahrstromdaten. Die Daten werden gegen schriftliche Bestellung und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (inkl. Angabe des Verwendungszwecks) sowie Verrechnung abgegeben. Der Antragsteller erhält das unübertragbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der gelieferten Daten. Sämtliche technischen Unterlagen, welche SBB Infrastruktur zur Verfügung stellt, bleiben ihr Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.

Werden Messfahrzeuge, wie zum Beispiel Fahrzeuge mit einem On-­Board-­Monitoring (OBM)-System, eingesetzt, kommen die Bestimmungen der Ziffer 3.4.5.1 zur Anwendung.

2.3.1 Gleistopologie

Güter­- und Personenverkehr benutzen dieselben Strecken (Mischverkehrsstrecken). Detaillierte Angaben über die Strecken sind in der I­-30131 (RADN) ersichtlich.

2.3.2 Spurweite und Mindestradius

Die nominale Spurweite beträgt 1435 mm.

Der Mindestradius, welcher gemäss TSI von interoperablen Fahrzeugen bewältigt werden muss, ist Rmin = 150 m. Dies reicht jedoch für den freizügigen Einsatz auf dem Normalspur-Schienennetz der Schweiz nicht aus. Sollen Eisenbahnfahrzeuge auch Rangiergleise und ältere Bahnanlagen ohne Einschränkungen befahren können, sind die Anforderungen an den Bogenhalbmesser gemäss I-50007 zu erfüllen. Weitere Angaben finden sich in der I-30111, Kapitel 4.A1, Ziffer 1 und Kapitel 5.3, Ziffer 4.

Siehe auch IRS 50502 «Aussergewöhnliche Sendungen – Umrissverfahren».

2.3.3 Bahnhöfe und Knoten

Eine Auflistung aller Personenbahnhöfe ist auf der Open-Data-Plattform der SBB abrufbar.

2.3.4 Lichtraumprofile

Freizügig einsetzbare Fahrzeuge

  • oberer Bereich: max. EBV O1 (schliesst UIC G1 ein)
  • unterer Bereich: gemäss UIC-Merkblatt 505-1
  • mit der Bezugslinie verbundene Berechnungsregeln (Einschränkungsrechnung) gemäss UIC-Merkblatt 505-1

Auf dafür bestimmten Strecken einsetzbare Fahrzeuge (insbesondere Doppelstockfahrzeuge)

  • oberer Bereich: max. EBV O2
  • unterer Bereich: gemäss UIC-Merkblatt 505-1
  • mit der Bezugslinie verbundene Berechnungsregeln (Einschränkungsrechnung) gemäss UIC-Merkblatt 505-1 (für ausschliesslich in der Schweiz verkehrende Fahrzeuge allenfalls gemäss EBV Spezial)
  • für Doppelstockfahrzeuge freigegebene Strecken siehe I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.9

Anmerkung

Die Einschränkungsrechnung gemäss EN 15273-2 (mit A-Abweichung CH) entspricht der Einschränkungsrechnung UIC-Merkblatt 505-1

Kombinierter Verkehr

Eine Übersicht zu den Streckencodes findet sich in der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.8

Stromabnehmer (siehe auch Ziffer 3.3.1.4)

  • Wippenbreite 1450 mm, Endhörner isoliert, Hüllkurve: gemäss UIC-Merkblatt 608
  • Profilnachweis für Stromabnehmer gemäss EN 15273-2 beziehungsweise UIC-Merkblatt 505-1
  • Ausnahme für historische Fahrzeuge: Wippenbreite 1320 mm zulässig (ausgeschlossen sind allfällige Strecken mit spezifischen Netzzugangsbedingungen).
  • Weitere Angaben finden sich in der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 3.1.

Der technische Netzzugang ist im Hinblick auf das Lichtraumprofil in der Regelung I-20030 («Technischer Netzzugang: Fahrzeugumgrenzungslinie – Auswirkung des Lichtraumprofils auf Fahrzeuge und Ladungen») im Detail beschrieben.

2.3.5 Streckenklassen

Die Standard-Streckenklasse ist D4. Alle weiteren Angaben können der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.2 entnommen werden.

2.3.6 Streckenneigungen

Das I-30131 RADN nennt in den Neigungsspalten die massgebenden Gefälle und Steigungen je Streckenabschnitt.

2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten

Die Höchstgeschwindigkeit ist vom Streckenabschnitt, der Zusammensetzung sowie der Zug- und Bremsreihe des Zuges abhängig. Für die Fahrt erforderliche streckenbezogene Angaben können der I-30131 Streckentabellen RADN, beziehungsweise dem DMI bei ETCS Level 2 Strecken, entnommen werden. Vorbehalten bleiben betriebliche Geschwindigkeitsabweichungen (langsamer oder schneller), z. B. wegen Gefahrguttransporten, aussergewöhnlichen Sendungen oder Testfahrten.

2.3.8 Maximale Zuglängen

Die maximalen Zuglängen können der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffern 6.1 und 6.2 entnommen werden.

2.3.9 Stromversorgung

Das Streckennetz für Zugfahrten ist vollständig elektrifiziert und weist standardmässig eine Spannung und Frequenz von 15 kV/16,7 Hz, mit Toleranzen gemäss EN-Norm 50163, auf.

Die Versorgung des Bahnstrombedarfs erfolgt zu 90 % aus erneuerbaren Energien. Bis 2025 soll dieser Anteil gemäss Energiestrategie der SBB auf 100 % erhöht werden.

2.3.10 Signalsysteme

Auf dem Streckennetz von SBB Infrastruktur werden für Zugfahrten bei Aussensignalisierung die schweizerischen Signalsysteme L und N verwendet.

Bei Führerstandsignalisierung kommt ETCS Level 2 zur Anwendung. Weitergehende Informationen finden sich in den FDV, Kapitel R 300.2 Signale sowie in den dazugehörigen Ziffern der I-30111.

2.3.11 Zugdispositionssysteme

Seit 2009 nutzt die SBB das Dispositionssystem Rail Control System RCS. Weitergehende Informationen finden sich unter www.sbbrcs.ch.

2.3.12 Kommunikationssysteme

2.3.12.1 Abdeckung

Es ist zurzeit nicht geplant, das ganze SBB Schienennetz mit GSM-R auszurüsten. Auf einigen Strecken, die es betrieblich zulassen, erfolgt die Versorgung über das bestehende Mobilfunknetz eines öffentlichen Mobilfunkanbieters im «National Roaming»:

  • 111      Puidoux–Vevey
  • 131      Monthey–Le Bouveret–St-Gingolph
  • 201      Le Day–Le Pont
  • 221      Travers–Les Verrières Front. (–Pontarlier)
  • 226      Moutier–Sonceboz
  • 239      Courtemaîche–Bure (Anschlussgleis armasuisse)
  • 415      Busswil–Büren an der Aare
  • 651      Waldibrücke–Beinwil am See–Lenzburg
  • 737      Glarus–Linthal

Auf diesen Strecken steht ein reduzierter GSM-R-Funktionsumfang zur Verfügung. Die Umschaltpunkte zwischen «National Roaming» und GSM-R-Netz sind in der Aussenanlage ersichtlich und in der I-30131 (RADN) aufgeführt.

2.3.12.2 Gesprächsaufzeichnung

Auf dem Streckennetz der SBB werden die Gespräche der Zugverkehrssteuerung aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen einerseits der Rekonstruktion der Kommunikationskette nach einem Ereignis, welches zu einem Unfall oder zu einer gefährlichen Situation geführt hat, andererseits zum Erkennen von sicherheitsrelevanten Trends und Mustern bzgl. der Kommunikation. Weitere Informationen finden Sie in der I-50094.

2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme

2.3.13.1 Aussensignalisierung

Streckennetz der SBB
Auf dem Streckennetz der SBB werden bei Aussensignalisierung die Zugbeeinflussungssysteme SIGNUM und ZUB bzw. ETCS Level 1 LS eingesetzt.

Die Signalstellungen (Warnung- und Halt-Impulse) und Geschwindigkeitsüberwachungen werden über folgende Übertragungswege von der Eurobalise/dem Euroloop an das Fahrzeug übertragen:

  • Paket 44 an die ETM-Antenne des ETM-S (SIGNUM-System) oder an die ETM-Antenne des ETM-M bzw. ZUB 262 (SIGNUM- und ZUB-System) (ETCS Level 0)
  • ETCS-Telegramm an die ETCS-Antenne eines Fahrzeuges mit ETCS-Ausrüstung gemäss Baseline 3 (ETCS Level 1 Limited Supervision).

Grenzbetriebsstrecken ausländischer Infrastrukturbetreiberinnen
Die folgenden Grenzbetriebstrecken wurden von den Nachbarinfrastrukturen (RFI, DB, und SNCF) zusätzlich mit ETCS Level 1 LS inkl. EuroZUB/EuroSignum ausgerüstet:

  • Les Verrieres (exkl.)–Pontarlier, SNCF Réseau
  • Domodossola–Iselle di Trasquera, RFI
  • Ranzo–Luino, RFI
  • (Schaffhausen)–Singen, DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
  • Erzingen–(Schaffhausen), DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
  • Rheinbrücke–Basel Bad Bf–Weil / Haltingen, DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
  • Basel Bad Bf–Kleinhünigen Hafen (exkl.), DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz

2.3.13.2 Führerstandsignalisierung

Bei Führerstandsignalisierung kommt ETCS Level 2 zum Einsatz und ist aktuell auf folgenden Strecken aktiv:

  • Bahn-2000-Strecke zwischen Mattstetten (exkl.) und Rothrist (exkl.)
  • Bahn-2000-Strecke zwischen Wanzwil und Solothurn (exkl.)
  • Brunnen (exkl.)–Flüelen–Altdorf–Rynächt–Erstfeld (exkl.)
  • Gotthard-Basistunnel
  • Bodio (exkl.)–Pollegio Nord–Biasca (exkl.)
  • Biasca (exkl.)–Osogna–Claro–Castione (exkl.)
  • Lausanne(exkl.)–Vevey–Villeneuve–Roche VD (exkl.)
  • Puidoux (exkl.)–Corseaux-Cornalles (exkl.)–Vevey-Funi–Vevey
  • Bellinzona (exkl.)–Giubiasco–Sant’Antonino (exkl.)–Cadenazzo (exkl.)
  • Bellinzona (exkl.)–Giubiasco–Ceneri Basistunnel–Vezia–Lugano (exkl.)
  • Ardon (exkl.)–Sion–Sierre–Salgesch (exkl.)

2.4 Verkehrsbeschränkungen

2.4.1 Besondere Infrastrukturen

Nachfolgende Strecken und Bahnhöfe verfügen aufgrund ihrer Unterschiede gegenüber dem übrigen Netz über spezifische Netzzugangsbedingungen.

  • Bahn-2000-Strecken Mattstetten–Rothrist, Wanzwil–Solothurn und Verbindungslinie Rothrist–Zofingen NWS-Anhang 2.4.1A
  • Gotthard-Basisstrecke und Gotthard-Panoramastrecke NWS-Anhang 2.4.1B
  • Ceneri-Basisstrecke Giubiasco–Ceneri-Basistunnel–Vezia NWS-Anhang 2.4.1C
  • Fahrende Transition Bahnhof Chiasso NWS-Anhang 2.4.1D
  • CEVA (Genf–Annemasse (Frankreich)) NWS-Anhang 2.4.1E
  • Seetallinie Waldibrücke–Lenzburg (Lichtraumprofil kleiner als EBV O1) gemäss I-30121, Linie 431

2.4.2 Umweltrestriktionen

Für einzelne Strecken bestehen aufgrund von Lärmschutzauflagen Betriebseinschränkungen. Diese sind in den Anhängen der Ziffer 2.4.1 ausgewiesen (siehe insbesondere Bahn-2000-Strecken).

2.4.3 Gefährliche Güter

Einschränkungen in Bahnhöfen und Betriebspunkten siehe I-30121.

Einschränkungen auf der Verbindungslinie Rothrist–Zofingen siehe NWS-Anhang 2.4.1A.

Einschränkungen im Zusammenhang mit Leitstoff Chlor siehe I-50062.

2.4.4 Einschränkungen in Tunneln

Für herkömmliche Rangier- und Zugfahrten (elektrisch, öl- oder dieselbetrieben) geltende Bestimmungen für das Befahren von Tunneln sind der I-30111 (insb. Kap 5.1, Ziffer 4.5, Stichwort Schüttguttransporte), der I-30121 und den Anhängen zur Ziffer 2.4.1 zu entnehmen.

Für kohlegefeuerte Dampflokomotiven zusätzlich geltende Einschränkungen für das Befahren von Tunneln und unterirdischen Bahnhöfen sind der I-30111 (Kapitel 16.1) und der I-30121 zu entnehmen.

2.4.5 Einschränkungen auf Brücken

Einschränkungen für das Befahren von Brücken richten sich i.d.R. nach der Streckenklasse oder sind in der I-30121 ersichtlich.

2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe

2.5.1 Streckenöffnungszeiten

Die Mehrheit der Strecken der SBB sind während 24 Stunden geöffnet. Die übrigen Streckenöffnungszeiten werden im Internet veröffentlicht. Das Befahren einer Strecke ausserhalb ihrer Öffnungszeiten ist unter Inanspruchnahme der Zusatzleistung «Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ Bahnhoföffnungszeiten» gemäss Leistungskatalog möglich.

2.5.2 Kapazitätseinschränkungen

Die unterschiedlichen Bauarbeiten am Netz bündelt SBB Infrastruktur zu Intervallen. Die rechtzeitige Information über die detaillierten Kapazitätseinschränkungen erfolgt über den OneStopShop gemäss Artikel 11b der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung. Weiterführende Informationen finden sich im Kapitel 4.3 dieses NWS.

2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung

Zugbeeinflussungssysteme auf Grenzbetriebsstrecken
Gemäss Massnahme F10 der ERTMS-Strategie des BAV vom 15. April 2021 gilt:

Eine verbindliche Planung ist zu erarbeiten, um ab 2025 den Rückbau von ausländischen Class-B Zugbeeinflussungssystemen [z.B. PZB, KVB/RPS und SCMT] auf Grenzbetriebsstrecken durchzusetzen.

Umrüstung weiterer Strecken auf ETCS Level 2
Die Zulaufstrecke Süd zum CBT (Vezia–Lugano–Capolago–Riva S.Vitale) wird mit ETCS Level 2 ausgerüstet und voraussichtlich am 25.05.2025 zusammen mit dem RBC Rovio in Betrieb genommen. Die dazu notwendigen Krypto-keys sind gemäss Ziffer 3.4.1.1.2 auf die Fahrzeuge zu übertragen.

Die Strecke Roche–Bex (Verlängerung der bestehenden ETCS L2 Strecke Lausanne–Villeneuve) wird mit ETCS L2 ausgerüstet und voraussichtlich am 01.07.2025 in Betrieb genommen.

Weitere Informationen
Auf der Webseite https://company.sbb.ch/de/ueber-die-sbb/projekte.html sind weitere Informationen zu Bauprojekten von SBB Infrastruktur zu finden.

Nächstes Kapitel: Zugangsbedingungen