- 1 Allgemeine Informationen
-
2 Infrastruktur
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Ausdehnung des Streckennetzes
-
2.3 Netzbeschreibung
- 2.3.1 Gleistopologie
- 2.3.2 Spurweite und Mindestradius
- 2.3.3 Bahnhöfe und Knoten
- 2.3.4 Lichtraumprofile
- 2.3.5 Streckenklassen
- 2.3.6 Streckenneigungen
- 2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten
- 2.3.8 Maximale Zuglängen
- 2.3.9 Stromversorgung
- 2.3.10 Signalsysteme
- 2.3.11 Zugdispositionssysteme
- 2.3.12 Kommunikationssysteme
- 2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme
- 2.4 Verkehrsbeschränkungen
- 2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe
- 2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung
- 3 Zugangsbedingungen
-
4 Kapazitätszuweisung [TVS]
- 4.1 Einleitung
-
4.2 Allgemeine Prozessbeschreibung
- 4.2.1 Überblick
- 4.2.2 Übersicht über schweizerische Bestellverfahren
- 4.2.3 Trassenstudien
- 4.2.4 Bestelltools
- 4.2.5 Güterverkehrskorridore
- 4.2.6 Nationale Trassenkataloge
- 4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen
- 4.2.8 Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen
- 4.2.9 Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Trassenzuteilung
- 4.3 Kapazitätsreservation für temporäre Einschränkungen
- 4.4 Rahmenvereinbarungen
- 4.5 Kapazitätszuteilung
- 4.6 Überlastete Strecken
- 4.7 Aussergewöhnliche Sendungen und gefährliche Güter
- 4.8 Regeln nach der Trassenzuteilung
- 4.9 Timetabling and Capacity Redesign (TTR)
-
5 Leistungen und Preise
- 5.1 Einleitung
- 5.2 Verrechnungsgrundsätze
- 5.3 Grundleistungen und Preise nach NZV (EU: Mindestzugangspaket gemäss 2012/34/EU)
- 5.4 Zusatzleistungen und Preise nach NZV (EU: Zusatzleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.5 Serviceleistungen und Preise nach NZV (EU: Nebenleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.6 Gebühren, Anreize und Rabatte
- 5.7 Leistungsabhängige Entgeltregelung
- 5.8 Änderungen der Preise und Gebühren
- 5.9 Vereinbarungen zur Rechnungsstellung [TVS]
- 6 Operative Bestimmungen
-
7 Serviceeinrichtungen
- 7.1 Einleitung
- 7.2 Übersicht Serviceeinrichtungen
-
7.3 Serviceeinrichtungen von SBB Infrastruktur
- 7.3.1 Übergreifende Bestimmungen
- 7.3.2 Personenbahnhöfe
- 7.3.3 Güterumschlagsanlagen
- 7.3.4 Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe
- 7.3.5 Abstellanlagen
- 7.3.6 Wartungs- und Reparaturanlagen
- 7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen
- 7.3.8 Hafenanlagen in maritimen und Binnenhäfen
- 7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste
- 7.3.10 Tankanlagen
- 1 Allgemeine Informationen
-
2 Infrastruktur
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Ausdehnung des Streckennetzes
-
2.3 Netzbeschreibung
- 2.3.1 Gleistopologie
- 2.3.2 Spurweite und Mindestradius
- 2.3.3 Bahnhöfe und Knoten
- 2.3.4 Lichtraumprofile
- 2.3.5 Streckenklassen
- 2.3.6 Streckenneigungen
- 2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten
- 2.3.8 Maximale Zuglängen
- 2.3.9 Stromversorgung
- 2.3.10 Signalsysteme
- 2.3.11 Zugdispositionssysteme
- 2.3.12 Kommunikationssysteme
- 2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme
- 2.4 Verkehrsbeschränkungen
- 2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe
- 2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung
- 3 Zugangsbedingungen
-
4 Kapazitätszuweisung [TVS]
- 4.1 Einleitung
-
4.2 Allgemeine Prozessbeschreibung
- 4.2.1 Überblick
- 4.2.2 Übersicht über schweizerische Bestellverfahren
- 4.2.3 Trassenstudien
- 4.2.4 Bestelltools
- 4.2.5 Güterverkehrskorridore
- 4.2.6 Nationale Trassenkataloge
- 4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen
- 4.2.8 Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen
- 4.2.9 Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Trassenzuteilung
- 4.3 Kapazitätsreservation für temporäre Einschränkungen
- 4.4 Rahmenvereinbarungen
- 4.5 Kapazitätszuteilung
- 4.6 Überlastete Strecken
- 4.7 Aussergewöhnliche Sendungen und gefährliche Güter
- 4.8 Regeln nach der Trassenzuteilung
- 4.9 Timetabling and Capacity Redesign (TTR)
-
5 Leistungen und Preise
- 5.1 Einleitung
- 5.2 Verrechnungsgrundsätze
- 5.3 Grundleistungen und Preise nach NZV (EU: Mindestzugangspaket gemäss 2012/34/EU)
- 5.4 Zusatzleistungen und Preise nach NZV (EU: Zusatzleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.5 Serviceleistungen und Preise nach NZV (EU: Nebenleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.6 Gebühren, Anreize und Rabatte
- 5.7 Leistungsabhängige Entgeltregelung
- 5.8 Änderungen der Preise und Gebühren
- 5.9 Vereinbarungen zur Rechnungsstellung [TVS]
- 6 Operative Bestimmungen
-
7 Serviceeinrichtungen
- 7.1 Einleitung
- 7.2 Übersicht Serviceeinrichtungen
-
7.3 Serviceeinrichtungen von SBB Infrastruktur
- 7.3.1 Übergreifende Bestimmungen
- 7.3.2 Personenbahnhöfe
- 7.3.3 Güterumschlagsanlagen
- 7.3.4 Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe
- 7.3.5 Abstellanlagen
- 7.3.6 Wartungs- und Reparaturanlagen
- 7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen
- 7.3.8 Hafenanlagen in maritimen und Binnenhäfen
- 7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste
- 7.3.10 Tankanlagen
2 Infrastruktur
2.1 Einleitung
Das Kapitel 2 des NWS enthält die Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur der SBB.
Die einzelnen Ziffern verweisen unter anderem auf die netzzugangsrelevanten Vorschriften (technische, operative und kommerzielle), welche in der Ziffer 6.2.3 abrufbar sind.
2.2 Ausdehnung des Streckennetzes
2.2.1 Grenzen
Das Schienennetz der SBB befindet sich hauptsächlich auf dem Staatsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft. SBB Infrastruktur betreibt zudem die Strecke von der Staatsgrenze mit Italien (im Simplontunnel) bis Iselle di Trasquera und die Strecke auf deutschem Hoheitsgebiet zwischen Bülach und Schaffhausen.
2.2.2 Anschliessende Netze
2.2.2.1 Ausländische Normalspurnetze
Das Netz von SBB Infrastruktur grenzt an folgende ausländische Normalspurnetze:
- SNCF Réseau in Basel, Boncourt–Delle, Le Locle–Col-des-Roches, Les Verrières–Pontarlier, Vallorbe, La Plaine–Bellegarde und Chêne-Bourg–Annemasse
- DB Netz AG in Basel, Koblenz–Waldshut, Schaffhausen und Kreuzlingen–Konstanz
- RFI in Chiasso, Ranzo–Luino, Iselle di Trasquera–Domodossola und Stabio–Gaggiolo
- ÖBB-Infrastruktur AG in Buchs SG und St. Margrethen
Die wichtigsten Verbindungen im Transitverkehr sind die Nord-Süd-Achse von Schaffhausen/Basel nach Chiasso/Luino bzw. Brig/Domodossola (via Netz der BLS) sowie die Ost-West-Achse von St. Margrethen/Buchs SG nach Genève.
Die genauen Definitionen der Netzgrenzen sind in der I-30121 unter der Überschrift «Grenzbahnhof» aufgeführt.
2.2.2.2 Inländische Normalspurnetze
Das Netz von SBB Infrastruktur grenzt an folgende inländische Normalspurnetze:
- Aargau Verkehr
- Appenzellerbahnen
- Aare Seeland mobil
- BLS Netz AG
- Chemins de fer du Jura
- Emmentalbahn GmbH
- Oensingen Balsthal Bahn AG
- Regionalverkehr Bern Solothurn
- Rhätische Bahn
- Museumsbahn SEHR & RS
- SOB Südostbahn
- Sursee-Triengen-Bahn
- Sihltal Zürich Uetliberg Bahn
- Transports de Martigny et Régions SA
- Transports publics fribourgeois TPF
- Transports publics neuchâtelois transN
- Transports publics de la région lausannoise
- TRAVYS (inkl. Chemin de fer Orbe–Chavornay)
- Zentralbahn AG
2.3 Netzbeschreibung
Statistische Angaben zum Schienennetz der SBB werden auf dem Portal reporting.sbb.ch/infrastrukturen publiziert. Technische Gegebenheiten der Strecken können im OneStopShop abgerufen werden.
Auf Anfrage beim Datenmanagement Fahrweg von SBB Infrastruktur (Kontaktadresse siehe Adressenverzeichnis) können Daten zum Fahrweg bestellt werden. Dazu gehören Trassierungsdaten, effektiv gemessene Gleislagedaten oder Fahrstromdaten. Die Daten werden gegen schriftliche Bestellung und Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (inkl. Angabe des Verwendungszwecks) sowie Verrechnung abgegeben. Der Antragsteller erhält das unübertragbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der gelieferten Daten. Sämtliche technischen Unterlagen, welche SBB Infrastruktur zur Verfügung stellt, bleiben ihr Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden.
Werden Messfahrzeuge, wie zum Beispiel Fahrzeuge mit einem On-Board-Monitoring (OBM)-System, eingesetzt, kommen die Bestimmungen der Ziffer 3.4.5.1 zur Anwendung.
2.3.1 Gleistopologie
Güter- und Personenverkehr benutzen dieselben Strecken (Mischverkehrsstrecken). Detaillierte Angaben über die Strecken sind in der I-30131 (RADN) ersichtlich.
2.3.2 Spurweite und Mindestradius
Die nominale Spurweite beträgt 1435 mm.
Der Mindestradius, welcher gemäss TSI von interoperablen Fahrzeugen bewältigt werden muss, ist Rmin = 150 m. Dies reicht jedoch für den freizügigen Einsatz auf dem Normalspur-Schienennetz der Schweiz nicht aus. Sollen Eisenbahnfahrzeuge auch Rangiergleise und ältere Bahnanlagen ohne Einschränkungen befahren können, sind die Anforderungen an den Bogenhalbmesser gemäss I-50007 zu erfüllen. Weitere Angaben finden sich in der I-30111, Kapitel 4.A1, Ziffer 1 und Kapitel 5.3, Ziffer 4.
Siehe auch IRS 50502 «Aussergewöhnliche Sendungen – Umrissverfahren».
2.3.3 Bahnhöfe und Knoten
Eine Auflistung aller Personenbahnhöfe ist auf der Open-Data-Plattform der SBB abrufbar.
2.3.4 Lichtraumprofile
Freizügig einsetzbare Fahrzeuge
- oberer Bereich: max. EBV O1 (schliesst UIC G1 ein)
- unterer Bereich: gemäss UIC-Merkblatt 505-1
- mit der Bezugslinie verbundene Berechnungsregeln (Einschränkungsrechnung) gemäss UIC-Merkblatt 505-1
Auf dafür bestimmten Strecken einsetzbare Fahrzeuge (insbesondere Doppelstockfahrzeuge)
- oberer Bereich: max. EBV O2
- unterer Bereich: gemäss UIC-Merkblatt 505-1
- mit der Bezugslinie verbundene Berechnungsregeln (Einschränkungsrechnung) gemäss UIC-Merkblatt 505-1 (für ausschliesslich in der Schweiz verkehrende Fahrzeuge allenfalls gemäss EBV Spezial)
- für Doppelstockfahrzeuge freigegebene Strecken siehe I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.9
Anmerkung
Die Einschränkungsrechnung gemäss EN 15273-2 (mit A-Abweichung CH) entspricht der Einschränkungsrechnung UIC-Merkblatt 505-1
Kombinierter Verkehr
Eine Übersicht zu den Streckencodes findet sich in der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.8
Stromabnehmer (siehe auch Ziffer 3.3.1.4)
- Wippenbreite 1450 mm, Endhörner isoliert, Hüllkurve: gemäss UIC-Merkblatt 608
- Profilnachweis für Stromabnehmer gemäss EN 15273-2 beziehungsweise UIC-Merkblatt 505-1
- Ausnahme für historische Fahrzeuge: Wippenbreite 1320 mm zulässig (ausgeschlossen sind allfällige Strecken mit spezifischen Netzzugangsbedingungen).
- Weitere Angaben finden sich in der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 3.1.
Der technische Netzzugang ist im Hinblick auf das Lichtraumprofil in der Regelung I-20030 («Technischer Netzzugang: Fahrzeugumgrenzungslinie – Auswirkung des Lichtraumprofils auf Fahrzeuge und Ladungen») im Detail beschrieben.
2.3.5 Streckenklassen
Die Standard-Streckenklasse ist D4. Alle weiteren Angaben können der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffer 4.2 entnommen werden.
2.3.6 Streckenneigungen
Das I-30131 RADN nennt in den Neigungsspalten die massgebenden Gefälle und Steigungen je Streckenabschnitt.
2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten
Die Höchstgeschwindigkeit ist vom Streckenabschnitt, der Zusammensetzung sowie der Zug- und Bremsreihe des Zuges abhängig. Für die Fahrt erforderliche streckenbezogene Angaben können der I-30131 Streckentabellen RADN, beziehungsweise dem DMI bei ETCS Level 2 Strecken, entnommen werden. Vorbehalten bleiben betriebliche Geschwindigkeitsabweichungen (langsamer oder schneller), z. B. wegen Gefahrguttransporten, aussergewöhnlichen Sendungen oder Testfahrten.
2.3.8 Maximale Zuglängen
Die maximalen Zuglängen können der I-30111, Kapitel 5.1, Ziffern 6.1 und 6.2 entnommen werden.
2.3.9 Stromversorgung
Das Streckennetz für Zugfahrten ist vollständig elektrifiziert und weist standardmässig eine Spannung und Frequenz von 15 kV/16,7 Hz, mit Toleranzen gemäss EN-Norm 50163, auf.
Die Versorgung des Bahnstrombedarfs erfolgt zu 90 % aus erneuerbaren Energien. Bis 2025 soll dieser Anteil gemäss Energiestrategie der SBB auf 100 % erhöht werden.
2.3.10 Signalsysteme
Auf dem Streckennetz von SBB Infrastruktur werden für Zugfahrten bei Aussensignalisierung die schweizerischen Signalsysteme L und N verwendet.
Bei Führerstandsignalisierung kommt ETCS Level 2 zur Anwendung. Weitergehende Informationen finden sich in den FDV, Kapitel R 300.2 Signale sowie in den dazugehörigen Ziffern der I-30111.
2.3.11 Zugdispositionssysteme
Seit 2009 nutzt die SBB das Dispositionssystem Rail Control System RCS. Weitergehende Informationen finden sich unter www.sbbrcs.ch.
2.3.12 Kommunikationssysteme
2.3.12.1 Abdeckung
Es ist zurzeit nicht geplant, das ganze SBB Schienennetz mit GSM-R auszurüsten. Auf einigen Strecken, die es betrieblich zulassen, erfolgt die Versorgung über das bestehende Mobilfunknetz eines öffentlichen Mobilfunkanbieters im «National Roaming»:
- 111 Puidoux–Vevey
- 131 Monthey–Le Bouveret–St-Gingolph
- 201 Le Day–Le Pont
- 221 Travers–Les Verrières Front. (–Pontarlier)
- 226 Moutier–Sonceboz
- 239 Courtemaîche–Bure (Anschlussgleis armasuisse)
- 415 Busswil–Büren an der Aare
- 651 Waldibrücke–Beinwil am See–Lenzburg
- 737 Glarus–Linthal
Auf diesen Strecken steht ein reduzierter GSM-R-Funktionsumfang zur Verfügung. Die Umschaltpunkte zwischen «National Roaming» und GSM-R-Netz sind in der Aussenanlage ersichtlich und in der I-30131 (RADN) aufgeführt.
2.3.12.2 Gesprächsaufzeichnung
Auf dem Streckennetz der SBB werden die Gespräche der Zugverkehrssteuerung aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen einerseits der Rekonstruktion der Kommunikationskette nach einem Ereignis, welches zu einem Unfall oder zu einer gefährlichen Situation geführt hat, andererseits zum Erkennen von sicherheitsrelevanten Trends und Mustern bzgl. der Kommunikation. Weitere Informationen finden Sie in der I-50094.
2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme
2.3.13.1 Aussensignalisierung
Streckennetz der SBB
Auf dem Streckennetz der SBB werden bei Aussensignalisierung die Zugbeeinflussungssysteme SIGNUM und ZUB bzw. ETCS Level 1 LS eingesetzt.
Die Signalstellungen (Warnung- und Halt-Impulse) und Geschwindigkeitsüberwachungen werden über folgende Übertragungswege von der Eurobalise/dem Euroloop an das Fahrzeug übertragen:
- Paket 44 an die ETM-Antenne des ETM-S (SIGNUM-System) oder an die ETM-Antenne des ETM-M bzw. ZUB 262 (SIGNUM- und ZUB-System) (ETCS Level 0)
- ETCS-Telegramm an die ETCS-Antenne eines Fahrzeuges mit ETCS-Ausrüstung gemäss Baseline 3 (ETCS Level 1 Limited Supervision).
Grenzbetriebsstrecken ausländischer Infrastrukturbetreiberinnen
Die folgenden Grenzbetriebstrecken wurden von den Nachbarinfrastrukturen (RFI, DB, und SNCF) zusätzlich mit ETCS Level 1 LS inkl. EuroZUB/EuroSignum ausgerüstet:
- Les Verrieres (exkl.)–Pontarlier, SNCF Réseau
- Domodossola–Iselle di Trasquera, RFI
- Ranzo–Luino, RFI
- (Schaffhausen)–Singen, DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
- Erzingen–(Schaffhausen), DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
- Rheinbrücke–Basel Bad Bf–Weil / Haltingen, DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
- Basel Bad Bf–Kleinhünigen Hafen (exkl.), DB Netz AG, Geschäftseinheit Infrastruktur Schweiz
2.3.13.2 Führerstandsignalisierung
Bei Führerstandsignalisierung kommt ETCS Level 2 zum Einsatz und ist aktuell auf folgenden Strecken aktiv:
- Bahn-2000-Strecke zwischen Mattstetten (exkl.) und Rothrist (exkl.)
- Bahn-2000-Strecke zwischen Wanzwil und Solothurn (exkl.)
- Brunnen (exkl.)–Flüelen–Altdorf–Rynächt–Erstfeld (exkl.)
- Gotthard-Basistunnel
- Bodio (exkl.)–Pollegio Nord–Biasca (exkl.)
- Biasca (exkl.)–Osogna–Claro–Castione (exkl.)
- Lausanne(exkl.)–Vevey–Villeneuve–Roche VD (exkl.)
- Puidoux (exkl.)–Corseaux-Cornalles (exkl.)–Vevey-Funi–Vevey
- Bellinzona (exkl.)–Giubiasco–Sant’Antonino (exkl.)–Cadenazzo (exkl.)
- Bellinzona (exkl.)–Giubiasco–Ceneri Basistunnel–Vezia–Lugano (exkl.)
- Ardon (exkl.)–Sion–Sierre–Salgesch (exkl.)
2.4 Verkehrsbeschränkungen
2.4.1 Besondere Infrastrukturen
Nachfolgende Strecken und Bahnhöfe verfügen aufgrund ihrer Unterschiede gegenüber dem übrigen Netz über spezifische Netzzugangsbedingungen.
- Bahn-2000-Strecken Mattstetten–Rothrist, Wanzwil–Solothurn und Verbindungslinie Rothrist–Zofingen NWS-Anhang 2.4.1A
- Gotthard-Basisstrecke und Gotthard-Panoramastrecke NWS-Anhang 2.4.1B
- Ceneri-Basisstrecke Giubiasco–Ceneri-Basistunnel–Vezia NWS-Anhang 2.4.1C
- Fahrende Transition Bahnhof Chiasso NWS-Anhang 2.4.1D
- CEVA (Genf–Annemasse (Frankreich)) NWS-Anhang 2.4.1E
- Seetallinie Waldibrücke–Lenzburg (Lichtraumprofil kleiner als EBV O1) gemäss I-30121, Linie 431
2.4.2 Umweltrestriktionen
Für einzelne Strecken bestehen aufgrund von Lärmschutzauflagen Betriebseinschränkungen. Diese sind in den Anhängen der Ziffer 2.4.1 ausgewiesen (siehe insbesondere Bahn-2000-Strecken).
2.4.3 Gefährliche Güter
Einschränkungen in Bahnhöfen und Betriebspunkten siehe I-30121.
Einschränkungen auf der Verbindungslinie Rothrist–Zofingen siehe NWS-Anhang 2.4.1A.
Einschränkungen im Zusammenhang mit Leitstoff Chlor siehe I-50062.
2.4.4 Einschränkungen in Tunneln
Für herkömmliche Rangier- und Zugfahrten (elektrisch, öl- oder dieselbetrieben) geltende Bestimmungen für das Befahren von Tunneln sind der I-30111 (insb. Kap 5.1, Ziffer 4.5, Stichwort Schüttguttransporte), der I-30121 und den Anhängen zur Ziffer 2.4.1 zu entnehmen.
Für kohlegefeuerte Dampflokomotiven zusätzlich geltende Einschränkungen für das Befahren von Tunneln und unterirdischen Bahnhöfen sind der I-30111 (Kapitel 16.1) und der I-30121 zu entnehmen.
2.4.5 Einschränkungen auf Brücken
Einschränkungen für das Befahren von Brücken richten sich i.d.R. nach der Streckenklasse oder sind in der I-30121 ersichtlich.
2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe
2.5.1 Streckenöffnungszeiten
Die Mehrheit der Strecken der SBB sind während 24 Stunden geöffnet. Die übrigen Streckenöffnungszeiten werden im Internet veröffentlicht. Das Befahren einer Strecke ausserhalb ihrer Öffnungszeiten ist unter Inanspruchnahme der Zusatzleistung «Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ Bahnhoföffnungszeiten» gemäss Leistungskatalog möglich.
2.5.2 Kapazitätseinschränkungen
Die unterschiedlichen Bauarbeiten am Netz bündelt SBB Infrastruktur zu Intervallen. Die rechtzeitige Information über die detaillierten Kapazitätseinschränkungen erfolgt über den OneStopShop gemäss Artikel 11b der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung. Weiterführende Informationen finden sich im Kapitel 4.3 dieses NWS.
2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung
Zugbeeinflussungssysteme auf Grenzbetriebsstrecken
Gemäss Massnahme F10 der ERTMS-Strategie des BAV vom 15. April 2021 gilt:
Eine verbindliche Planung ist zu erarbeiten, um ab 2025 den Rückbau von ausländischen Class-B Zugbeeinflussungssystemen [z.B. PZB, KVB/RPS und SCMT] auf Grenzbetriebsstrecken durchzusetzen.
Umrüstung weiterer Strecken auf ETCS Level 2
Die Zulaufstrecke Süd zum CBT (Vezia–Lugano–Capolago–Riva S.Vitale) wird mit ETCS Level 2 ausgerüstet und voraussichtlich am 25.05.2025 zusammen mit dem RBC Rovio in Betrieb genommen. Die dazu notwendigen Krypto-keys sind gemäss Ziffer 3.4.1.1.2 auf die Fahrzeuge zu übertragen.
Die Strecke Roche–Bex (Verlängerung der bestehenden ETCS L2 Strecke Lausanne–Villeneuve) wird mit ETCS L2 ausgerüstet und voraussichtlich am 01.07.2025 in Betrieb genommen.
Weitere Informationen
Auf der Webseite https://company.sbb.ch/de/ueber-die-sbb/projekte.html sind weitere Informationen zu Bauprojekten von SBB Infrastruktur zu finden.