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Ausdruck vom 27.03.2023 - nicht offiziell

1.7.1 Güterverkehrskorridore

Gestützt auf die Regelungen der EU-Verordnung 913/2010 führen durch Europa insgesamt elf Güterverkehrskorridore (Rail Freight Corridors RFC). Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Kooperationen zwischen den ISB der beteiligten Länder in Sachen Kapazitätszuweisung, Entwicklung interoperabler Systeme sowie Infrastrukturaus-­ und Umbauten.
  • Ausgewogenheit zwischen Güter-­ und Personenverkehrszügen entlang der Güterverkehrskorridore, um Kapazitäts-­ und Pünktlichkeitsbedürfnisse von Güterzügen zu befriedigen.
  • Förderung von intermodalem Verkehr, indem Terminals in die Güterverkehrskorridore eingebunden werden.

Die RNE stellt eine interaktive Karte aller Güterverkehrskorridore zur Verfügung.

Die Schweiz hat sich im Landverkehrsabkommen mit der EU verpflichtet, Rechtsvorschriften anzuwenden, welche zur EU-Verordnung gleichwertig sind. Die Schweiz ist deshalb an den Güterverkehrskorridoren RFC Rhine-Alpine und RFC North Sea-Meditarrean beteiligt.

RFC Rhine-Alpine: Zeebrugge/Antwerpen/Vlissingen/Rotterdam/Amsterdam–Köln–Mannheim– Basel–Gotthard/Lötschberg–Genova. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.corridor­-rhine-­alpine.eu

RFC North Sea-Mediterranean: Boulogne/Dunkerque/Zeebrugge/Rotterdam/Amsterdam–Metz–Basel/Dijon/Lyon–Genf/Marseille. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rfc-­northsea-­med.eu

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