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Ausdruck vom 24.03.2023 - nicht offiziell

1.4 Struktur des Network Statements

Die Struktur dieses NWS entspricht derjenigen, welche durch die Vereinigung der europäischen Infrastrukturbetreiberinnen und Trassenvergabestellen RailNetEurope (RNE) erarbeitet und verabschiedet wurde. Diese sogenannte Common Structure ist abrufbar unter www.rne.eu/network-statements/.

Mit ihr wird beabsichtigt, der Leserin und dem Leser die für den Netzzugang benötigten Angaben europaweit in einheitlicher Struktur zur Verfügung zu stellen.

  • Kapitel 1 enthält allgemeine Informationen über das NWS sowie Ansprechstellen.
  • Kapitel 2 beschreibt die Eigenschaften des Schienennetzes inkl. Kapazitätseinschränkungen.
  • Kapitel 3 definiert die rechtlichen Anforderungen und die Bedingungen für den Zugang zum Netz der ISB.
  • Kapitel 4 legt das Verfahren für die Zuweisung von Zugtrassen fest.
  • Kapitel 5 beschreibt die beziehbaren Leistungen und die entsprechenden Entgelte.
  • Kapitel 6 enthält operative Bestimmungen für Fahrten auf dem Netz der ISB.
  • Kapitel 7 gibt einen Überblick über die Serviceeinrichtungen der ISB und von Dritten.


Wo aus Gründen der Verhältnismässigkeit sinnvoll, werden weitergehende Bestimmungen in Anhängen zur Verfügung gestellt:

Nächstes Kapitel: Gültigkeitsdauer, Aktualisierung, Publikation