- 1 Allgemeine Informationen
-
2 Infrastruktur
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Ausdehnung des Streckennetzes
-
2.3 Netzbeschreibung
- 2.3.1 Gleistopologie
- 2.3.2 Spurweite und Mindestradius
- 2.3.3 Bahnhöfe und Knoten
- 2.3.4 Lichtraumprofile
- 2.3.5 Streckenklassen
- 2.3.6 Streckenneigungen
- 2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten
- 2.3.8 Maximale Zuglängen
- 2.3.9 Stromversorgung
- 2.3.10 Signalsysteme
- 2.3.11 Zugdispositionssysteme
- 2.3.12 Kommunikationssysteme
- 2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme
- 2.4 Verkehrsbeschränkungen
- 2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe
- 2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung
- 3 Zugangsbedingungen
-
4 Kapazitätszuweisung [TVS]
- 4.1 Einleitung
-
4.2 Allgemeine Prozessbeschreibung
- 4.2.1 Überblick
- 4.2.2 Übersicht über schweizerische Bestellverfahren
- 4.2.3 Trassenstudien
- 4.2.4 Bestelltools
- 4.2.5 Güterverkehrskorridore
- 4.2.6 Nationale Trassenkataloge
- 4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen
- 4.2.8 Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen
- 4.2.9 Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Trassenzuteilung
- 4.3 Kapazitätsreservation für temporäre Einschränkungen
- 4.4 Rahmenvereinbarungen
- 4.5 Kapazitätszuteilung
- 4.6 Überlastete Strecken
- 4.7 Aussergewöhnliche Sendungen und gefährliche Güter
- 4.8 Regeln nach der Trassenzuteilung
- 4.9 Timetabling and Capacity Redesign (TTR)
-
5 Leistungen und Preise
- 5.1 Einleitung
- 5.2 Verrechnungsgrundsätze
- 5.3 Grundleistungen und Preise nach NZV (EU: Mindestzugangspaket gemäss 2012/34/EU)
- 5.4 Zusatzleistungen und Preise nach NZV (EU: Zusatzleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.5 Serviceleistungen und Preise nach NZV (EU: Nebenleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.6 Gebühren, Anreize und Rabatte
- 5.7 Leistungsabhängige Entgeltregelung
- 5.8 Änderungen der Preise und Gebühren
- 5.9 Vereinbarungen zur Rechnungsstellung [TVS]
- 6 Operative Bestimmungen
-
7 Serviceeinrichtungen
- 7.1 Einleitung
- 7.2 Übersicht Serviceeinrichtungen
-
7.3 Serviceeinrichtungen von SBB Infrastruktur
- 7.3.1 Übergreifende Bestimmungen
- 7.3.2 Personenbahnhöfe
- 7.3.3 Güterumschlagsanlagen
- 7.3.4 Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe
- 7.3.5 Abstellanlagen
- 7.3.6 Wartungs- und Reparaturanlagen
- 7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen
- 7.3.8 Hafenanlagen in maritimen und Binnenhäfen
- 7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste
- 7.3.10 Tankanlagen
- 1 Allgemeine Informationen
-
2 Infrastruktur
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Ausdehnung des Streckennetzes
-
2.3 Netzbeschreibung
- 2.3.1 Gleistopologie
- 2.3.2 Spurweite und Mindestradius
- 2.3.3 Bahnhöfe und Knoten
- 2.3.4 Lichtraumprofile
- 2.3.5 Streckenklassen
- 2.3.6 Streckenneigungen
- 2.3.7 Höchstgeschwindigkeiten
- 2.3.8 Maximale Zuglängen
- 2.3.9 Stromversorgung
- 2.3.10 Signalsysteme
- 2.3.11 Zugdispositionssysteme
- 2.3.12 Kommunikationssysteme
- 2.3.13 Zugbeeinflussungssysteme
- 2.4 Verkehrsbeschränkungen
- 2.5 Verfügbarkeit der Strecken und Bahnhöfe
- 2.6 Ausblick Infrastrukturentwicklung
- 3 Zugangsbedingungen
-
4 Kapazitätszuweisung [TVS]
- 4.1 Einleitung
-
4.2 Allgemeine Prozessbeschreibung
- 4.2.1 Überblick
- 4.2.2 Übersicht über schweizerische Bestellverfahren
- 4.2.3 Trassenstudien
- 4.2.4 Bestelltools
- 4.2.5 Güterverkehrskorridore
- 4.2.6 Nationale Trassenkataloge
- 4.2.7 Erforderliche Angaben für die Trassenanträge und -bestellungen
- 4.2.8 Erforderliche Angaben und zu berücksichtigende Vorgaben für Zusatzleistungen
- 4.2.9 Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Trassenzuteilung
- 4.3 Kapazitätsreservation für temporäre Einschränkungen
- 4.4 Rahmenvereinbarungen
- 4.5 Kapazitätszuteilung
- 4.6 Überlastete Strecken
- 4.7 Aussergewöhnliche Sendungen und gefährliche Güter
- 4.8 Regeln nach der Trassenzuteilung
- 4.9 Timetabling and Capacity Redesign (TTR)
-
5 Leistungen und Preise
- 5.1 Einleitung
- 5.2 Verrechnungsgrundsätze
- 5.3 Grundleistungen und Preise nach NZV (EU: Mindestzugangspaket gemäss 2012/34/EU)
- 5.4 Zusatzleistungen und Preise nach NZV (EU: Zusatzleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.5 Serviceleistungen und Preise nach NZV (EU: Nebenleistungen gemäss 2012/34/EU)
- 5.6 Gebühren, Anreize und Rabatte
- 5.7 Leistungsabhängige Entgeltregelung
- 5.8 Änderungen der Preise und Gebühren
- 5.9 Vereinbarungen zur Rechnungsstellung [TVS]
- 6 Operative Bestimmungen
-
7 Serviceeinrichtungen
- 7.1 Einleitung
- 7.2 Übersicht Serviceeinrichtungen
-
7.3 Serviceeinrichtungen von SBB Infrastruktur
- 7.3.1 Übergreifende Bestimmungen
- 7.3.2 Personenbahnhöfe
- 7.3.3 Güterumschlagsanlagen
- 7.3.4 Rangier- und Zugbildungsbahnhöfe
- 7.3.5 Abstellanlagen
- 7.3.6 Wartungs- und Reparaturanlagen
- 7.3.7 Sonstige technische Einrichtungen
- 7.3.8 Hafenanlagen in maritimen und Binnenhäfen
- 7.3.9 Hilfseinrichtungen, Bahnanlagen für Notfalldienste
- 7.3.10 Tankanlagen
1.3 Rechtliches
Das vorliegende NWS entspricht den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bei Rechtsänderungen wird das NWS nachgeführt. Änderungen werden im Änderungsjournal ausgewiesen. Die Schweiz hat sich im Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union verpflichtet, Rechtsvorschriften anzuwenden, welche den im Anhang 1 des Abkommens aufgeführten Rechtsvorschriften gleichwertig sind. COTIF und CUI sind in der Schweiz anwendbar. Die schweizerischen Gesetze und Verordnungen sind in der systematischen Rechtssammlung (SR) der Schweizerischen Eidgenossenschaft publiziert. Sie sind im Internet unter www.admin.ch abrufbar.
1.3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Nachfolgend sind als Auslegungshilfe die wichtigsten internationalen und nationalen Erlasse aufgeführt:
1.3.1.1 Wichtige EU-Rechtsakte (als Auslegungshilfe)
Nummer |
Bezeichnung |
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1136 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken. |
|
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 der Kommission vom 22. November 2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienen- verkehrsbezogenen Leistungen. |
|
Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr. |
|
Richtlinie (EU) 2012/34 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung). |
|
Änderungsrichtlinie (EU) 2016/2370 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. |
|
Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union. Ab 16.6.2020 Ersatz für Richtlinie 2008/57/EG. |
|
Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit. Ab 16.6.2020 Ersatz für Richtlinie 2004/49/EG. |
1.3.1.2 Wichtige nationale und internationale Erlasse mit Gültigkeit in der Schweiz (Auszug)
Nummer |
Abkürzung |
Bezeichnung |
---|---|---|
- |
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) |
|
- |
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) |
|
LVA |
Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (mit Anhängen und Schlussakte) |
|
EBG |
Eisenbahngesetz |
|
NZV |
Eisenbahn-Netzzugangsverordnung. |
|
NZV-BAV |
Verordnung des BAV zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung |
|
– |
Geschäftsreglement der Kommission für den Eisenbahnverkehr |
|
EBV |
Eisenbahnverordnung. Anhang 7 EBV nennt die in der Schweiz gültigen Technischen Spezifikationen über die Interoperabilität TSI. Abweichungen des nationalen Regelwerks zu den TSI werden vom BAV mit notifizierten nationalen technischen Vorschriften NNTV festgelegt. |
|
AB-EBV |
Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung |
|
BGLE |
Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen |
|
VLE |
Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen |
|
FDV |
Schweizerische Fahrdienstvorschriften (R 300.1–15) |
|
RSD |
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen |
|
GüTG |
Gütertransportgesetz |
|
GüTV |
Gütertransportverordnung |
|
PBG |
Personenbeförderungsgesetz |
|
VPB |
Verordnung über die Personenbeförderung |
|
FPV |
Fahrplanverordnung |
|
BehiG |
Behindertengleichstellungsgesetz |
|
BehiV |
Behindertengleichstellungsverordnung |
1.3.2 Rechtlicher Status und Haftung
Sämtliche Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastrukturen, die im vorliegenden NWS publiziert werden, gelten vorbehaltlich nachträglicher Rechts- und Vorschriftenänderungen.
Soweit mit der Revision schweizerischer Gesetze und Verordnungen nach der Publikation des NWS zusätzliche Anforderungen eingeführt werden, sind diese zwingend einzuhalten. SBB Infrastruktur und TVS haften nicht für die Folgen aus der Nichtbeachtung von nachträglich geänderten Rechtserlassen und Vorschriften.
Die SBB und die TVS sind darauf bedacht, dass die Informationen im diesem NWS korrekt sind. Sie haften für keine direkten oder indirekten Schäden, die sich aus offensichtlichen Mängeln in diesem NWS und in anderen Dokumenten ergeben. Ferner wird jede Verantwortung für die Inhalte sämtlicher externen Seiten, auf welche die vorliegende Publikation verlinkt, abgelehnt. Soweit Inhalte verlinkter externer Seiten mit Inhalten des vorliegenden NWS im Widerspruch stehen, geht das NWS vor. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Links auf die offiziellen Publikationsseiten schweizerischer Gesetze und Verordnungen.
Das vorliegende NWS wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch herausgegeben. Bei Differenzen zwischen den Sprachfassungen ist Deutsch die rechtsverbindliche Fassung.
1.3.3 Beanstandung und Beschwerde
1.3.3.1 Grundsatz
Bei Beanstandungen zu Inhalten des vorliegenden NWS bitten wir Sie, mit SBB Infrastruktur oder mit der TVS Kontakt aufzunehmen. Die Zuständigkeiten sind in Ziffer 1.1 beschrieben; die Ansprechpartner können dem Adressenverzeichnis gemäss Ziffer 1.6 entnommen werden.
1.3.3.2 RailCom
Strittige Fragen über die Gewährung des Netzzugangs sowie dessen Bedingungen unterliegen der Klage an die Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom (Art. 29 LVA, Art. 40ater EBG).
Die Entscheidungen der RailCom können gemäss Art. 33 lit. f VGG (Verwaltungsgerichtsgesetz) an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weitergezogen werden.